Die Kreispolizeibehörde (KPB) Wesel ist eine von 47 Kreispolizeibehörden im Land NRW. Bei einer Fläche von 1.042 qkm und 465.838 Einwohnern ist sie eine der größten und mit über 63.000 außenveranlassten Einsätzen zugleich die am stärksten belastete Landratsbehörde.
Die Kreispolizeibehörde Wesel beschäftigt aktuell über 850 Mitarbeitende. Der Niederrhein Kreis Wesel umfasst die Ballungsrandzone des Ruhrgebietes mit den Städten Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Voerde und Wesel sowie den eher ländlich strukturierten Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Im Niederrhein Kreis Wesel finden sich neben vielen Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten sämtliche Bildungseinrichtungen von der Kindertagesstätte über Gymnasien bis hin zur Hochschule.
Im Direktionsbüro der Direktion Zentrale Aufgaben ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer(s) Sachbearbeiter(in) für das Beschwerdemanagement, zugleich Beauftragte(r) für den Datenschutz (m/w/d)
zu besetzen.
Das sind unsere attraktiven Rahmenbedingungen:
Aufgaben:
Durchführung des Beschwerdemanagements der KPB Wesel
Beauftragung für Datenschutz
Organisatorische und administrative Tätigkeiten
Eingruppierung und Beschäftigungsverhältnis:
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt bis EG 10 TV-L, sofern die entsprechenden tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Formale Voraussetzungen:
o d e r
Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale und wünschenswerte Qualifikationen
Bitte bewerben Sie sich bis zum 05.03.2025 ausschließlich online über das Jobportal der Polizei NRW. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen im PDF-Format:
laden bitte Sie als Anhang hoch. Nutzen Sie hierfür den folgenden Bewerbungslink: https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=application&jobad_id=918.
Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW).
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden darum gebeten, ihrer Bewerbung einen Nachweis über ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte im echten Job-Sharing geeignet. Da Sie sich den Arbeitsplatz dann mit einer anderen Teilzeitkraft teilen, müssen die Arbeitstage und -zeiten untereinander abgesprochen werden.
Beschäftigte des Landes NRW werden um Beifügung einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte gebeten.
Wissenswertes über die Kreispolizeibehörde Wesel und die Polizei NRW im Allgemeinen erfahren Sie unter https://wesel.polizei.nrw.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerbungs- oder Reisekosten nicht erstattet werden. Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail. Im Anschluss an das Auswahlverfahren werden die Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der Vorgaben zum Datenschutz vernichtet.
Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Vorauswahl. Das Auswahlverfahren, das dem Abgleich der definierten Anforderungen mit dem persönlichen Profil dienen soll, findet anschließend in Form eines strukturieren Interviews in Wesel statt.
Ihre Bewerbung sollte daher eine Telefonnummer (Mobil und/oder Festnetz) enthalten, unter der Sie auch kurzfristig zu erreichen sind.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden und eine Sicherheitsprüfung Ihrer Person erfolgt.