1. Behörde
Die Justizvollzugsanstalt Rheinbach ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges und ist zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafe an männlichen Erwachsenen. Die JVA Rheinbach verfügt über eine Belegungsfähigkeit von 613 Haftplätzen.
Wir bieten
2. Name der Stelle/Funktionsbeschreibung
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bei der Justizvollzugsanstalt Rheinbach.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei Tarifbeschäftigten 39 Stunden und 50 Minuten, bei Beamtinnen und Beamten 41 Stunden.
3. Befristung
Es handelt sich um eine unbefristete Stelle.
4. Bewertung
Die Stelle kann in der Bandbreite A 9 / A 10 besetzt werden. Die Besetzung mit einer Tarifbeschäftigten / einem Tarifbeschäftigten in der Entgeltgruppe S 15 TV-L ist ebenfalls möglich.
5. Ziele
Die Kernaufgaben des Sozialdienstes sind fachliche Diagnostik und Beratung, Behandlung, Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfe. Sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Maßnahmen werden mit dem Ziel einer Verbesserung der Lebenslage der Strafgefangenen in psychischer, sozialer oder materieller Hinsicht geplant, organisiert und durchgeführt.
In der professionellen Sozialarbeit geht es daher vornehmlich um folgende Arbeitsergebnisse:
6. Aufgaben
Die Aufgaben orientieren sich an den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (AV des JM vom 18.12.2015 – 2400 – IV.54 – in der jeweils gültigen Fassung).
Zu den Aufgaben des Sozialdienstes gehören insbesondere:
7. Anforderungen
7.1. Fachliche Anforderungen
Ausbildung:
Diplom-Sozialarbeiterin/Diplom-Sozialarbeiter bzw. Diplom-Sozialpädagogin/ Diplom-Sozialpädagoge oder Bachelor of Arts mit staatlicher Anerkennung.
Fachkenntnisse:
Besondere Fachkenntnisse im strukturierten Übergangsmanagement
(wünschenswert):
Dem Übergangsmanagement liegt ein ganzheitliches Verständnis zugrunde, welches den Vollzug als Teil des (über-)regionalen gesellschaftlichen Hilfesystems / Netzwerks versteht und inhaftierten Menschen die Zugangschancen zu diesem System ermöglichen will. Dieses Verständnis beinhaltet die Entwicklung struktureller, rechtlicher, psychosozialer und organisatorischer Lösungen und die verlässliche Kooperation mit den der Wiedereingliederung dienenden Akteuren. Das Übergangsmanagement setzt dabei an den Schnittstellen der Aufnahme in den Justizvollzug und der Entlassung aus dem Justizvollzug an. Hieran anknüpfend sind unter anderem die folgenden besonderen Fachkenntnisse wünschenswert:
7.2 Persönliche Anforderungen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund sowie an Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität.
Bewerbungen werden bis zum 04.03.2025 an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rheinbach, 53359 Rheinbach, Aachener Str. 47 erbeten. Elektronische Bewerbungen sind an die E-Mail‑Adresse poststelle@jva-rheinbach.nrw.de zu richten.
Für etwaige Rückfragen steht der Leiter des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Rheinbach, Herr Sozialrat Unland (Tel.: 02226 / 86-126; E-Mail: stephan.unland@jva-rheinbach.nrw.de) zur Verfügung.