Die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf stellt für die sechs Staatsanwaltschaften ihres Zuständigkeitsbezirks (Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal) fortlaufend Nachwuchskräfte für den staatsanwaltschaftlichen Dienst ein. Regelmäßig - zur Zeit einmal im Monat - werden insoweit Auswahlgespräche durchgeführt.
Voraussetzungen
Für den staatsanwaltlichen Dienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die das zweite juristische Staatsexamen mit mindestens 7,76 Punkten abgeschlossen haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren individuellen Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.
Befristet bis zum 31.12.2025 können im Einzelfall auch solche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die mindestens 7,0 Punkte im zweiten juristischen Staatsexamen erreicht haben und über besondere Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Strafrechtspflege verfügen. Hierzu zählen insbesondere eine mit Erfolg bei einer Staatsanwaltschaft abgeleistete Referendarstation, besondere Studienleistungen im Bereich der Strafrechtspflege oder einschlägige Erfahrungen im Rahmen einer beruflichen Vortätigkeit (z.B. als Strafverteidigerin / Strafverteidiger, Amtsanwältin / Amtsanwalt oder Rechtspflegerin / Rechtspfleger).
Die weiteren Voraussetzungen für den staatsanwaltlichen Probedienst in Nordrhein-Westfalen sind:
Bewerbung
Die Bewerbung ist an die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf, Sternwartstraße 31, 40223 Düsseldorf, zu richten.
Sie sollte mindestens folgende Angaben enthalten, soweit sich diese nicht bereits aus dem Lebenslauf ergeben:
Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung sollten die üblichen Unterlagen - Zeugnisse in einfacher Ablichtung - beigefügt werden, namentlich
Der Vorstellungstermin
Nach erfolgter Einstellung
Generelles
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Unterschiedliche Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung in der Justiz, wie Teilzeitbeschäftigung oder Jobsharing bei flexibler Arbeitszeit, bieten die Chance, persönliche und familiäre Belange mit dienstlichen Interessen und Erfordernissen zeitlich in Einklang zu bringen.
Weitergehende Informationen zum Berufsbild einer Staatsanwältin/Staatsanwalts sind in dem Internetangebot der Landesjustizverwaltung unter www.justiz.nrw/Karriere in dem Bereich Karriere/Berufseinstieg bei der Justiz NRW verfügbar.