Der Generalstaatsanwalt in Köln stellt für die drei Staatsanwaltschaften seines Zuständigkeitsbereichs (Staatsanwaltschaften Aachen, Bonn und Köln) fortlaufend Nachwuchskräfte für den staatsanwaltlichen Dienst ein. Bei Verfügbarkeit entsprechender Stellenführungsmöglichkeiten und Bewerbungen geeigneter Bewerberinnen und Bewerber finden - u. U. auch relativ kurzfristig - Auswahlgespräche statt.
Voraussetzungen
Die Einstellungslage für den staatsanwaltlichen Dienst ist dadurch gekennzeichnet, dass einer geringen Zahl freier Stellen viele gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gegenüberstehen.
Deshalb können oft nur Bewerberinnen und Bewerber, die das Referendariat mit einem Prädikatsexamen (9,0 Punkte oder mehr) abgeschlossen haben, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
Aber auch Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Examen weniger als 9,0 Punkte, jedoch mehr als 7,75 Punkte erreicht haben, können beim Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn sie sich zusätzlich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen (Erlass des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.06.1999).
Befristet bis zum 31.12.2025 können im Einzelfall auch solche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die mindestens 7,0 Punkte im zweiten juristischen Staatsexamen erreicht haben und über besondere Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Strafrechtspflege verfügen. Hierzu zählen insbesondere eine mit Erfolg bei einer Staatsanwaltschaft abgeleistete Referendarstation, besondere Studienleistungen im Bereich der Strafrechtspflege oder einschlägige Erfahrungen im Rahmen einer beruflichen Vortätigkeit (z.B. als Strafverteidigerin / Strafverteidiger, Amtsanwältin / Amtsanwalt oder Rechtspflegerin / Rechtspfleger).
Darüber hinaus müssen die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden.
Gemäß § 9 DRiG darf in das Richterverhältnis nur berufen werden, wer
Die Befähigung zum Richteramt setzt gemäß § 5 DRiG voraus:
Bewerbung
Die Bewerbung ist an den Generalstaatsanwalt in Köln, Reichenspergerplatz 1 in 50670 Köln zu richten und sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung sollten folgende Unterlagen in einfacher Ablichtung beigefügt werden:
Der Vorstellungstermin
Das Auswahlverfahren für den staatsanwaltlichen Dienst wird in Form eines strukturierten Einzelgesprächs durchgeführt. Es bestehen keine festen Einstellungstermine. Vielmehr werden die Vorstellungsgespräche bei Vorlage von Einstellungsmöglichkeiten kurzfristig anberaumt.
Die Einladung erfolgt in der Regel per E-Mail oder telefonisch, so dass es sehr wichtig ist, bei der Bewerbung eine E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer (oder Mobilfunknummer) anzugeben, unter der die Bewerberin / der Bewerber tagsüber erreichbar ist.
An dem etwa einstündigen Vorstellungsgespräch nehmen in der Regel der Generalstaatsanwalt, seine Ständige Vertreterin, die Leiterin bzw. der Leiter einer Staatsanwaltschaft des Bezirks, die Gleichstellungsbeauftragte und ein Mitglied des Bezirksstaatsanwaltsrates teil.
Inhaltlich bezieht sich das Gespräch unter anderem auf Aspekte des bisherigen Lebensweges und Werdeganges, persönliche Eigenschaften sowie Ansichten und Einstellungen zu Fragen des staatsanwaltlichen Tätigkeitsbereichs. Dabei werden auch Fachfragen und Fallbeispiele mit Problemsituationen aus dem beruflichen Alltag erörtert.
Nach der Einstellung
Bewerberinnen und Bewerber für den staatsanwaltlichen Justizdienst werden unter Übernahme in das Richterverhältnis auf Probe (§ 12 DRiG) eingestellt.
Während der auf mindestens 3 Jahre bemessenen Probezeit (§ 10 Absatz 1 DRiG) werden sie bei einer Staatsanwaltschaft des hiesigen Geschäftsbereichs eingesetzt, wobei in der Folgezeit auch der Einsatz bei anderen Staatsanwaltschaften im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Köln in Betracht kommen kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Laufbahnwechsel.
Für die Dauer der Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft führen Richterinnen und Richter auf Probe die Bezeichnung "Staatsanwältin" oder "Staatsanwalt" (§ 19a DRiG).
Die Probezeit kann unter anderem durch Anrechnung juristischer Tätigkeit nach der 2. juristischen Staatsprüfung (§ 10 Absatz 2 DRiG) oder bei anderen Dienstzeiten im öffentlichen Dienst, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn entsprochen hat (§ 39 Absatz 2 LVO NRW), gekürzt werden.
Richterinnen und Richter auf Probe erhalten Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe R1 der Landesbesoldungsordnung R. In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen gewährt.