Die Bezirksregierung Köln sucht
eine technische Sachbearbeitung (w/m/d)
für die Abfallstromkontrolle
am Standort Köln
(Entgeltgruppe E 11 Teil II TV-L)
in Dezernat 52 – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – unbefristet
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
Unser Angebot: Ihre Benefits
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Die Obere Abfallwirtschaftsbehörde
Die Bezirksregierung Köln nimmt im Dezernat 52 Aufgaben als Obere Abfallwirtschaftsbehörde wahr. Im Dezernat 52 werden Genehmigungen und Überwachungen von Abfallanlagen und Abfalltransporten durchgeführt. Insbesondere die Überwachung von gefährlichen Abfällen und deren Wege vom Abfallerzeuger bis zum Abfallentsorger im gesamten Bezirk unterstützen die Bekämpfung der Umweltkriminalität. Die grenzüberschreitende Abfallstromkontrolle spielt dabei eine wesentliche Rolle.
Ihre Aufgaben:
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere die:
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
Von Vorteil sind:
Persönlich:
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bewerben Sie sich bis zum 15.01.2025 über folgenden Link:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534052
Sie wollen noch mehr zur Stelle wissen? Melden Sie sich einfach bei den genannten Ansprechpartnerinnen.
Hinweise
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen. Interne Bewerbende werden bevorzugt berücksichtigt.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!