Die Bezirksregierung Köln sucht
eine technische Sachbearbeitung (w/m/d)
für die Genehmigung von BImSchG-Industrieanlagen
am Standort Köln
(Entgeltgruppe E 11/12 Teil II TV-L bzw. bis A 12 LBesO A NRW)
in Dezernat 53 – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – unbefristet
Mach den Unterschied.
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
Unser Angebot: Ihre Benefits
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Die Obere Immissionsschutzbehörde
Das Dezernat 53 der Bezirksregierung Köln ist als obere Immissionsschutzbehörde u.a. für die Genehmigung und Überwachung industrieller Produktionsanlagen und Gefahrstofflager verantwortlich. Im Teildezernat 53.2 werden nach fachlicher Prüfung immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Eignungsfeststellungen nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz erteilt.
Ihre Aufgaben:
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
Weiterhin erforderlich sind:
Von Vorteil sind:
Bei einer einschlägigen, mindestens dreijährigen Berufserfahrung in einem der genannten Berufsfelder erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TV-L.
Persönlich:
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bewerben Sie sich bis zum 09.02.2025 über folgenden Link:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534100
Sie wollen noch mehr zur Stelle wissen? Melden Sie sich einfach bei den genannten Ansprechpersonen.
Hinweise
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Menschen aller Nationalitäten können in der Landesverwaltung als Tarifbeschäftigte arbeiten. Bewerbungen von Personen aus Drittstaaten sind nur mit gütiger Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit möglich. Dazu behalten wir uns im Bewerbungsprozess die Abfrage vor. Wenden Sie sich bei Fragen zu Bewerbungen ohne deutschen Pass an die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!