Wir sind eine junge, innovative Universität mitten in der Metropole Ruhr. Ausgezeichnet in Forschung und Lehre denken wir in Möglichkeiten statt in Grenzen und entwickeln Ideen mit Zukunft. Wir leben Vielfalt, fördern Potenziale und engagieren uns für Bildungsgerechtigkeit, die diesen Namen verdient.
Die Universität Duisburg-Essen (UDE) sucht am Campus Duisburg in der Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Fachgebiet Kommunikationstechnik eine:n
Technische:n Mitarbeiter:in (w/m/d)
(Entgeltgruppe 9a TV-L, 100 %)
Das Fachgebiet Kommunikationstechnik ist eine Forschungseinheit in der Abteilung Elektro- und Informationstechnik der Fakultät für Ingenieurwissenschaften. Wir befassen uns mit allen Gebieten der Kommunikationstechnik, vor allem mit drahtloser Kommunikation.
Wir waren und sind tätig in den Bereichen drahtlose Multimedia-Anwendungen, Infrastrukturaspekte drahtloser Kommunikationssysteme, Signaldemodulation, intelligente Antennen, Übertragungssysteme für 6G, Audiosignalverarbeitung, Ressourcenzuteilung, maschinelles Lernen und Quanteninformationstheorie.
Wir vertreten diese Bereiche auch in der Lehre in Vorlesungen, Übungen und Seminaren.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Vorteilhaft sind
Sie erwartet
Besetzungszeitpunkt
nächstmöglich
Vertragsdauer
unbefristet
Arbeitszeit
100 Prozent einer Vollzeitstelle (Teilzeitbeschäftigung ist möglich)
Bewerbungsfrist
bis 30.09.2024
Bewerbungsunterlagen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Anlagen) unter Angabe der Kennziffer 521-22.
Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie bei Prof. Dr.-Ing. Peter Jung, E-Mail peter.jung@kommunikationstechnik.org und zum Bewerbungsverfahren im Personalsachgebiet bei Frau Eilers (Telefon: 0203 379 1359, E-Mail: claudia.eilers@uni-due.de).
Die Universität Duisburg- Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern.
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.