Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen sucht dauerhaft
Übersetzerinnen / Übersetzer (m/w/d) auf Honorarbasis
für den Verfassungsschutz NRW
Ihre Aufgaben:
Übersetzen und Verschriften fremdsprachlicher Sachverhalte in die deutsche Sprache aus schriftlichen und Audiodokumenten sowie ggf. im Wege von Gesprächsübersetzungen.
Sie gewinnen zudem selbständig Informationen mittels auftragsgebundener Internetrecherchen und fassen deren Ergebnisse zusammen.
Ihr Profil:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und verfügen über:
Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Sehr gute Sprachkenntnisse/ Sprachfertigkeiten (gerne auch muttersprachlich) in einer weiteren der nachfolgenden Sprachen: Arabisch, Dari, Paschto, Farsi, Russisch, Ukrainisch, Georgisch, Armenisch, Kasachisch, Usbekisch, Tadschikisch, Tschetschenisch, Chinesisch, Türkisch, Kurdisch, Urdu.
Sie haben Interesse daran, sich in für den Verfassungsschutz relevante Themen einzuarbeiten.
Sie sind auf der Suche nach einer Tätigkeit, die sie flexibel in Ihren Alltag integrieren können.
Sie sind bereit, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG NRW) zu unterziehen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie im als Anlage bereitgestellten Dokument "Informationen_zur_Sicherheitsüberprüfung_Ü_3.pdf".
Wir suchen dauerhaft Personen, die Interesse daran haben, als Dolmetscher*in oder Übersetzer*in tätig zu werden. Eine Ausbildung oder ein Studium in den Bereichen Dolmetschen oder Übersetzen ist nicht zwingend erforderlich.
Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis.
Ihre Bewerbung:
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre aussagekräftige elektronische Bewerbung einschließlich
unter Angabe des Kennwortes „Fremdsprache“ bitte an
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!