Im Finanzamt Viersen ist ab sofort eine unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Bereich Büroservice in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Tätigkeitsprofil
Die ausgeschriebene Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
Anforderungsprofil
Sich bewerbende Personen sollten folgende allgemeine Anforderungen uneingeschränkt erfüllen:
Besonders wichtig
Weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenständig ausgeführt werden können (kurzzeitiges Heben und Tragen von Gegenständen und Akten z.T. über 15 kg, Treppen und Leitersteigen in der Höhe, Arbeiten über dem Kopf, Knien, Bücken, hinreichendes Seh- und Hörvermögen).
Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten und kann im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit abgeleistet werden. Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag im Rahmen zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr. Dabei liegt der Schwerpunkt jedoch im Vormittagsbereich.
Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der (TV-L).
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet und ab sofort besetzbar.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Darüber hinaus fördert das Land Nordrhein-Westfalen die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt, wenn nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Diese Ausschreibung wendet sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Kämmerer unter der Telefonnummer 02162/955-2256 oder Herr Thomas unter der Telefonnummer 02162/955-2114 gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, senden Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen
bis spätestens zum 07.03.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534217
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Viersen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Viersen
Eindhovener Str. 71
41751 Viersen
Tel.: 02162/955-0
E-Mail: Service-5102@fv.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Finanzamts Viersen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
c/o Finanzamt Viersen
Eindhovener Str. 71, 41751 Viersen
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA5102@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i.V.m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dem Finanzamt Viersen (und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen – die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe des Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.