Ihre Aufgaben
Sie haben Lust auf eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit, mit der Sie den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft sichern? Dann kommen Sie zu uns als Amtsanwalt/Amtsanwältin (m/w/d)!
Als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt leiten Sie die Ermittlungsverfahren bei den Delikten wie z.B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Verkehrsstraftaten. Sie sind verantwortlich dafür, die Umstände der Straftat zu ermitteln. Je nach Beweislage entscheiden Sie dann auf Grund der geltenden Gesetze über eine Anklage der beschuldigten Person oder über die Einstellung des Verfahrens. Im Gericht vertreten Sie in der Hauptverhandlung die Staatsanwaltschaft, Sie stellen Anträge und halten das Schlussplädoyer.
Voraussetzungen
Für den amtsanwaltlichen Dienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren individuellen Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.
Die weiteren Voraussetzungen für den amtsanwaltlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen sind:
Bewerbung
Die Bewerbung ist an die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf, Sternwartstraße 31, 40223 Düsseldorf, zu richten.
Sie sollte mindestens folgende Angaben enthalten, soweit sich diese nicht bereits aus dem Lebenslauf ergeben
Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung sollten die üblichen Unterlagen - Zeugnisse in einfacher Ablichtung - beigefügt werden, namentlich
Nach erfolgter Einstellung
Die Einstellung erfolgt unmittelbar in das Beamtenverhältnis auf Probe (Einstiegsamt: BesGr. A 12 LBesO A NRW) erfolgen. Die Probezeit dauert regelmäßig drei Jahre.
Generelles
Weitergehende Informationen zum Berufsbild einer Amtsanwältin/eines Amtsanwalts sind in dem Internetangebot der Landesjustizverwaltung unter www.justiz.nrw/Karriere in dem Bereich Karriere/Berufseinstieg bei der Justiz NRW verfügbar.
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte auf dem Postweg oder per E-Mail an die
Generalstaatsanwältin
Postfach 19 01 52
40111 Düsseldorf
zu Az.: 2320 E - 243
verwaltung@gsta-duesseldorf.nrw.de
Für Auskünfte stehen Justizamtsrätin Mertens (Tel. 0211 9016-207, Mo - Mi) oder Oberregierungsrat Weldert (Tel. 0211 9016-203) zur Verfügung.
Datenschutzhinweis:
Wir verarbeiten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren ausschließlich solche personenbezogenen Daten, die für die konkrete Stellenbesetzung erforderlich sind. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten der Justizverwaltung finden Sie in dem Informationsblatt zum Datenschutz. Sie können diese Informationen auch auf Nachfrage auf dem Postwege erhalten.