Wirtschaftsreferentin / Wirtschaftsreferent bei der Staatsanwaltschaft Münster

Münster
Land Nordrhein-Westfalen
Arbeit vor Ort Festanstellung Vollzeit

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Informationen zum Job

Bei der Staatsanwaltschaft Münster ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle


Wirtschaftsreferentin/Wirtschaftsreferent

(Beamtin/Beamter, Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW)

in Vollzeit zu besetzen.


Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten wirken an der Bearbeitung umfangreicher und komplexer Wirtschaftsstrafverfahren mit.


Sie werden im Rahmen der allgemeinen Ermittlungen oder als Sachverständige tätig.


Innerhalb ihres Aufgabenbereiches arbeiten sie grundsätzlich in eigener Verantwortung; arbeiten jedoch eng mit den ermittelnden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zusammen, die die Art und den Umfang der strafrechtlichen Ermittlungen bestimmen.


Sie befassen sich mit den für das Verfahren bedeutsamen wirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen.


Zu ihren Aufgaben gehört die Sichtung und Auswertung von Geschäftsunterlagen, die als Beweismittel in Betracht kommen, sowie die Beurteilung der sich ergebenden wirtschaftlichen Fragen.


Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind sie bei Durchsuchungen sowie sonstigen staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungshandlungen anwesend und unterstützen aktiv deren sachgerechte Durchführung. 


Ihre Arbeitsergebnisse legen sie schriftlich nieder und vertreten diese im Rahmen von Wirtschaftsverfahren entweder als Sachverständige/r oder als sachverständig/r Zeugin bzw. Zeuge vor Gericht.


Einstellungsvoraussetzungen:

  • ein mit einem Mastergrad (z.B. Master of Business Administration) oder Diplom abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Betriebs- bzw. Volkswirtschaftslehre,
  • eine dieser Vorbildung entsprechende zweieinhalbjährige hauptberufliche Tätigkeit (§16 Abs. 4 LVO), vorzugsweise bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. Steuerberatungsgesellschaft oder im Controlling bei einer Bank oder einem Unternehmen,
  • Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht, Bilanzsteuerrecht, Steuer(straf)recht und Insolvenz- und Kapitalmarktrecht,
  • Fachwissen in den Bereichen der kaufmännischen Buchführung, Rechnungslegung und Bilanzierung nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften,
  • analytisches Denkvermögen sowie die Fähigkeit, auch komplexe wirtschaftliche Sachverhalte nachvollziehbar und präzise mündlich wie schriftlich darzustellen,
  • sicherer Umgang mit MS-Office Standardprogrammen (insbesondere Excel und Word),
  • Kenntnisse in einem Finanzbuchhaltungssystem (z.B. Datev, Lexware, Addision, SAP o.ä.),

Ferner wären praktische Erfahrungen im Umgang mit Datenbanksystemen (z.B. MS Access), Datenbankabfragesprachen (z.B. SQL) und Datenanalyseprogrammen (z.B. IDEA/TaxAudit) von Vorteil.


Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe (Regierungsrätin/Regierungs­rat, Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW). Daher können grundsätzlich gemäß § 14 Abs. 3 LBG NRW nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Schwerbehinderte oder ihnen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen dürfen das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 14 Abs. 6 LBG NRW). Durch Beförderungen ist ein Aufstieg bis in die Besoldungsgruppe A 14 möglich.


Weitergehende Informationen zum Berufsbild einer Wirtschaftsreferentin/eines Wirtschaftsreferenten sind in dem Internetangebot der Landesjustizverwaltung
https://www.justiz-karriere.nrw/berufe/staatsanwaltschaften-und-gerichte/wirtschaftsreferent
verfügbar.


Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Ebenso wendet die Ausschreibung sich auch an Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität sowie an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.


Für weitere Informationen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung:
a) zum Aufgabenbereich
Oberregierungsrätin Ursula Busch
Tel.: 0251 / 494-2420
E-Mail: ursula.busch@sta-muenster.nrw.de


b) zum Bewerbungsverfahren
Oberregierungsrätin Iris Becker
Tel.: 0251 / 494-2385
E-Mail: iris.becker@sta-muenster.nrw.de


Bewerbungen in schriftlicher oder elektronischer Form sind bis zum 27.01.2025 zu richten an den


Leitenden Oberstaatsanwalt in Münster
Gerichtsstraße 6
48149 Münster


(E-Mail: verwaltung@sta-muenster.nrw.de)


Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Arbeitsort

Gerichtsstraße 6, 48149 Münster

Mehr zum Job

Beschäftigungsart Festanstellung
Arbeitszeit Vollzeit
Arbeitsort
Gerichtsstraße 6, 48149 Münster