Beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) ist in der Abteilung 1, im Dezernat 11, Sachgebiet 11.1 am Standort Selm zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle "Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in der Bildungsarbeit der Polizei mit Schwerpunkt Trainingslehre/-durchführung" (m/w/d) (Wertigkeit EG 13 TV-L)
zu besetzen.
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) ist eine Landesoberbehörde mit Aufsichtsaufgaben über die Kreispolizeibehörden (KPB) und aufsichtsunterstützender Funktion für das Ministerium des Inneren des Landes NRW. Es ist fachlich und wissenschaftlich anerkannter Bildungsträger mit einem breit gefächerten Aufgabenspektrum in der Aus- und Fortbildung der Polizei NRW.
Die Behörde mit Sitz in Selm ist regional an folgenden Orten mit Bildungszentren vertreten: Münster, Schloß Holte-Stukenbrock, Neuss und Brühl.
Zu den vielfältigen Aufgaben des LAFP NRW zählen insbesondere:
Weitere besondere Dienstleistungen für die Polizei NRW sind Werbung und Auswahl für Einstellungen in den Polizeivollzugsdienst des Landes NRW.
Das Sachgebiet 11.1 (Selm / Brühl) bietet die zentrale Fortbildung für Einsatztrainer/-innen, Multiplikator/-innen Tutorenkonzept sowie weitere Zielgruppen im Bereich Einsatzbewältigung im täglichen Dienst an. Es entwickelt Instrumente zur Qualitätsmessung und -sicherung sowie Standards für die Fachsegmente Einsatztraining NRW und schreibt diese fort.
Die ausgeschriebene Funktion umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
Zwingende Anforderungsmerkmale:
oder
oder
Zudem wird:
und
oder
gefordert.
Wünschenswerte Kriterien:
Anforderungsprofil:
Die mit der Funktion verbundenen Aufgaben erfordern
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Die Bewerbung von Personen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Sollten Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an
Für Rückfragen bezüglich des Ablaufs des Verfahrens steht Ihnen
zur Verfügung.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe des Aktenzeichens 1.11.1 WMA 2 bis zum 17.12.2024 an das:
LAFP NRW
ZA 2.1 Herrn Zakrzewski
Im Sundern 1
59379 Selm
oder per Email an:
za2.1-personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de
Beachten Sie bitte hierzu unbedingt die Hinweise unter Ziffer 10 der Anlage “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”.
Die Stellenbesetzung erfolgt auf Grundlage eines Auswahlverfahrens in Form eines (teil)-strukturierten Interviews, welches voraussichtlich im Januar 2025 durchgeführt wird.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte.