Die Forschungsgesellschaft für Arbeitsphysiologie und Arbeitsschutz e. V. ist eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Land Nordrhein-Westfalen institutionell geförderte Forschungseinrichtung und Träger des Leibniz-Instituts für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo). Wir erforschen in interdisziplinären Ansätzen die Risiken und Potentiale moderner Arbeit. Dabei verbinden wir die Fachbereiche Ergonomie, Immunologie, Toxikologie, Psychologie und Neurowissenschaften.
Im Fachbereich Ergonomie ist eine Stelle für
eine:n wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in (PostDoc)
in Kognitionspsychologie / Computational Neuroscience (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Stelle ist auf 3 Jahre befristet und kann um weitere 3 Jahre verlängert werden.
Ihre Aufgabe:
Ihr Profil:
Unser Angebot:
Die Forschungsgesellschaft fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter und ist hierfür entsprechend zertifiziert.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Behinderung, Nationalität oder ethnischer und sozialer Herkunft.
Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit.
Allgemeine Informationen über die Forschungsgesellschaft finden Sie unter www.ifado.de.
Für weitere Informationen zur Ausschreibung und zum Projekt stehen Ihnen PD Dr. Daniel Schneider, Tel: 0231 / 1084-265, E-Mail: schneiderd@ifado.de und PD Dr. Stephan Getzmann, Tel: 0231 / 1084-338, E-Mail: getzmann@ifado.de gerne zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit allen relevanten Zeugnissen, Lebenslauf und akademischem Werdegang unter Angabe der Kennziffer „IP Vital PostDoc Ergo“ bis zum 30. April 2025 vorzugsweise per Mail an bewerbung@ifado.de.
Alternativ nehmen wir Ihre Bewerbung auch per Post an folgende Adresse entgegen:
Forschungsgesellschaft für Arbeitsphysiologie und Arbeitsschutz e.V.
Personalabteilung
Ardeystraße 67
44139 Dortmund
(Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen vorzugsweise per Email oder nur in Kopien und nicht in Mappen vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.)