Die Bezirksregierung Köln sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei Messgehilf:innen (m/w/d)
im Bereich Bodenordnungsverfahren
am Standort Köln (Liegenschaft Scheidtweilerstraße)
(Entgeltgruppe 3 bis 6 TV-L NRW)
in Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – unbefristet
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
Unser Angebot: Ihre Benefits!
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Das Dezernat 33
Das Dezernat 33 nimmt Aufgaben zur integrierten, nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes wahr. Dazu gehören die Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sowie die Förderung von Maßnahmen im ländlichen Raum (LEADER, Dorfentwicklung und Wegebauförderung). Darüber hinaus ist im Dezernat die Geschäftsstelle Gigabit.NRW angesiedelt, die sich um alle Fördermaßnahmen zur Breitbandförderung, zum Digitalpakt Schule und die digitale Modellregion Aachen kümmert.
Ihre Aufgaben:
Unterstützung im Querschnittsbereich bei der Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), unter anderem Mitarbeit in einem Außendienstteam unter Leitung eines:r Messtruppführers:in mit praktischen Tätigkeiten.
Beispielsweise:
Einrichtung und verkehrstechnische Absicherung der Messstelle mit Auf- und Abbau von Messgeräten und zugehöriger Ausrüstung,
Horizontierung und Zentrierung sowie Bedienung von elektronischen Vermessungsinstrumenten (Tachymeter, GNSS-Antenne, Nivellierinstrument u.a.) unter Anwendung eines Feld-PCs.
Assistenzaufgaben
Grabungsarbeiten, Tragen von Material und Gerät in bewegtem Gelände auch im Uferbereich und über längere Strecken,
Aufsuchen und Vermarken von Grenz- und Vermessungspunkten mit den entsprechenden Erd- bzw. Betonarbeiten.
Selbstständig auszuführende Arbeiten
Streckenmessung mit Messbändern, Absetzen bzw. Abschätzen rechter Winkel und paralleler Linien, Fluchten von Vermessungslinien, Durchführung von Ablotungen sowie Signalisierung von Vermessungspunkten,
Aufsuchen und Überprüfen von Grenz- und Vermessungspunkten nach Skizzen und Rissangaben.
Darüber hinaus tragen Sie die Verantwortung für die Beladungssicherheit, Einsatzbereitschaft und Pflege der Messbusse und Dienstkraftwagen sowie der Messgeräte und Ausrüstung. Daher obliegt es auch Ihrem Aufgabenbereich, den Messkraftwagen und die Dienstkraftwagen zu führen und zu be- und entladen.
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC und im Bereich der MS-Standardanwendungen (Word, Excel) sind notwendig.
Eine verwaltungsinterne Messgehilfenprüfung oder ein vergleichbarer, dokumentierter Abschluss ist von besonderem Vorteil.
Persönlich:
Die Bereitschaft, vorübergehend auch in anderen Bereich der Vermessung (z. B. in der Abteilung 7 – Geobasis.NRW) in der Bezirksregierung Köln tätig zu werden, wird ebenfalls vorausgesetzt.
Für eine Eigruppierung bis in die Entgeltgruppen 5 und 6 TV-L ist eine abgeschlossene verwaltungseigene Messgehilfenprüfung notwendig. Für eine Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 6 ist zusätzlich das Vorliegen von einschlägiger und dreijähriger Berufserfahrung notwendig.
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal Bewerbung.NRW. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument mit allen
Bewerbungsunterlagen hoch.
Checkliste Bewerbungsunterlagen:
✓ Anschreiben
✓ Lebenslauf
✓ Qualifikationsnachweise
✓ Arbeitszeugnisse
✓ Ggf. Schwerbehindertenausweis
Bewerben Sie sich bis zum 25.11.2024:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533835
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Hinweise:
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt je nach spezifischer Berufserfahrung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 3, 5 oder 6 TV-L.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte werden begrüßt. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!