921 Pflegefachkraft Jobs in Nordrhein-Westfalen

Wir haben viele Jobs für Dich gefunden.

Du kannst Deine Suche mit dem Filter Branche eingrenzen.

Direkt in Deinen Posteingang

Sobald ein neuer Job eingestellt wird, schicken wir Dir eine Mail.

Es gelten die Nutzungsbedingungen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Suchagenten-Benachrichtigung
Sportstättenwartin / Sportstättenwart mit der Befähigung als Fachangestellte / Fachangestellter für Bäderbetriebe (m/w/d) EG 5 TV-L NRW in Selm
Land Nordrhein-Westfalen
Selm
Arbeit vor Ort

Externe Stellenausschreibung 6.3.3 MA 20 Wir suchen zum 01.10 2025 eine/n „Sportstättenwart/in mit der Befähigung als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe“ (m/w/d) mit der Wertigkeit EG 5 TV-L NRW in Selm. Die Stellenbesetzung steht unter dem Vorbehalt der Realisierung einer anderen Personalmaßnahme.   Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtstaatlichen Polizeiarbeit. Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie hier: https://lafp.polizei.nrw/   Wir sorgen für: einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld karrierebewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Als Landesoberbehörde bieten wir gute Entwicklungsmöglichkeiten eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch verschiedene Maßnahmen (z. B. flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Teilzeit, Notfalllaptop) Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, hierzu zählt auch die kostenfreie Nutzung eines umfangreichen Sportangebots für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Fitnessraum, Schwimmbad, Mehrzwecksportanlage) Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen!   Ihre neuen Aufgaben: Gewährleisten der Betriebssicherheit der Sportstätten (Sporthallen, Fitnessräume, Sportaußenanlagen, etc) und Ausüben der Betriebsaufsicht im Bereich der Schwimmhalle  Betreuen der Schwimmhallentechnik,Überwachen der Hygiene und Durchführen von Reinigung und Desinfektion im Schwimmbad und den zugeordneten Räumen Feststellen von Mängeln und Veranlassen von Reparaturen in Schwimmhalle und Trainingsstätten sowie Durchführen kleiner Reparaturen Verwalten, Ausgabe und Annahme von Schwimm- und Sportgeräten Sicherstellen der verkehrssicheren Funktionsfähigkeit der Sportstätten, der liegenschaftseigenen Sportgeräte und der Schwimmhalle Koordination der Reinigung und Pflege und Überwachung der Hygiene und Desinfektion der Sportstätten Pflege der Sportaußenanlagen sowie Unterstützung bei der Pflege der Außenanlagen, der zugewiesenen Gebäude Mitwirken bei der Umsetzung der Haus- und Parkordnung   Ihr Profil (formale Voraussetzungen) Die formalen Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung erfüllt werden. Abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe   Wünschenswert wären: Erfahrung als Sporthallen oder -stättenwartin/-wart und/oder Erfahrungen im Bereich der Sportplatzpflege und/oder Erfahrungen als FA für Bäderbetriebe Führerschein der Klasse B oder 3 Ein Erreichen der Liegenschaft sollte innerhalb vom 45 Minuten möglich sein. Die wünschenswerten Kriterien sind, wenn möglich in Form von Zeugnissen/Zertifikaten oder anderen offiziellen Dokumenten nachzuweisen. Andernfalls könnten sie ggf. nicht anerkannt werden, sh. dazu auch Punkt Auswahlentscheidung.   Diese Stelle passt zu Ihnen, wenn Sie über die folgenden Kompetenzmerkmale verfügen: Auftreten / Repräsentation Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation Eigenständigkeit Fachwissen Kooperationsfähigkeit Teamfähigkeit Physische Belastbarkeit   Das ist uns wichtig: Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen: Personalbogen, Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Nachweis(e) über Ihre Berufsausbildung(en), Nachweis zu den wünschenswerten Kriterien   Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 6.3.3 MA 20, Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten sowie Ihrer geplanten Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bis zum 05.05.2025   an: ZA2.1-personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de  oder per Post an: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Zentralabteilung, ZA 2.1 Im Sundern 1 59379 Selm Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird - wenn Sie sich nicht von innerhalb des CN-Pols bewerben sollten- ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den untenstehenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”). Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.   Auswahlentscheidung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich das LAFP NRW eine Vorauswahl der Bewerber/innen nach Aktenlage anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vorbehält. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren findet in Form eines strukturierten Interviews statt, welches voraussichtlich im Mai/Juni 2025 durchgeführt wird.   Sonstige Hinweise: Bitte übersenden Sie die Unterlagen im pdf-Format. Alle aus dem Internet eingehenden E-Mails, die dem o. g. Format nicht entsprechen, (z. B. *.doc, *.xls, *.ppt, etc.) werden aus Sicherheitsgründen automatisch blockiert. Für die Übernahme der Stelle ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt.   Weitere Informationsmöglichkeiten: Haben Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle? Dann steht Ihnen Herr Piotrowski (Rufnummer 02592/68-6410) gerne zur Verfügung. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Herr Distelkamp vom Teildezernat ZA 2.1 (Rufnummer 02592/68-6272).   Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!     DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI NRW – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung: Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter: LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail unter datenschutz.lafp@polizei.nrw.de Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate). Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht: Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO). Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wer bekommt meine Daten? Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt? Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen. Was habe ich bei der elektronischen Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu beachten? Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbieter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-Anbieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern. Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen gerichtet werden.

Arbeit vor Ort
Trainingsstättenwartin / Trainingsstättenwart Schießstätten (m/w/d) EG 5 TV-L NRW in Schloß Holte-Stukenbrock
Land Nordrhein-Westfalen
Schloß Holte-Stukenbrock
Arbeit vor Ort

Externe Stellenausschreibung Nr. 6.3.7 MA 07 Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n „Trainingsstättenwart/-in Schießstätten“ (m/w/d) EG 5 TV-L NRW in Schloß Holte-Stukenbrock.   Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtstaatlichen Polizeiarbeit. Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie unter folgendem Link: https://lafp.polizei.nrw/.   Wir sorgen für: einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld karrierebewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Als Landesoberbehörde bieten wir gute Entwicklungsmöglichkeiten eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch verschiedene Maßnahmen (z.B. flexible Arbeitszeiten, Telearbeit, Teilzeit, Notfalllaptop etc.) Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, hierzu zählt auch die kostenfreie Nutzung eines umfangreichen Sportangebots für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Fitnessraum, Schwimmbad, Mehrzwecksportanlage etc.) Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte   Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen!   Ihre neue Stelle ist dem Dezernat ZA 3 zugeordnet. Das Dezernat ZA 3 ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet. Die Zentralabteilung umfasst folgende Aufgabenbereiche: Dezernat ZA 1: ​Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, Vergabestelle, Schadenangelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, Behördliches Gesundheitsmanagement Dezernat ZA 2: Interne Personalangelegenheiten, interne Fortbildung Dezernat ZA 3: Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, IuK-Technik, Kfz-, Waffen- und Geräteangelegenheiten, Verpflegungswesen   Ihre neuen Aufgaben: Tägliche Inspektion von Boden, Decken, Wänden und Geschossfängen der Schießstände und regelmäßige Kontrolle von Schutzausstattungen auf den Schießständen Instandsetzung jeglicher durch Beschuss zerstörter Gegenstände, z. B. Austausch von Leinwänden, Sicherheitsglas, Abdeckungen der Lüftungsschächte, Geschossfangsockel, Wand- Deckenverkleidung, Schießbahnsohle, Silikonfuge und Fußleisten, ggf. Arbeiten über Kopf und Heben von Lasten, Schieben von Saugwagen o.ä. erforderlich Tägliche Funktionskontrolle der lüftungstechnischen Einrichtungen, bei Bedarf Austausch von Filtermaterial Vorbereiten und Warten der Geschossfänge, Überprüfung der Geschossfänge auf Geschossnester und ggf. deren Beseitigung Tägliche maschinelle Nass- und Trockenreinigung der Schießstände mittels technischem Gerät, Entsorgen von pyrotechnisch kontaminiertem Sauggut Sammeln von Munitionsresten, Entsorgung von Metallhülsen Herstellen, Vorbereiten, Bereitstellen und Reparieren von Scheiben, Kulissen und sonstigen Zieldarstellungen Bedarfsmeldung von Ersatz- und Verbrauchsmaterial an die Beschaffungsstelle Bereitstellen und Ausgabe von Verbrauchsmaterial Pflege der Außenbereiche an den Schießanlagen einschließlich Zuwegen und Stellflächen, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Haustechnischen Dienst, Sicherstellung des Winterdienstes   Ihr Profil Was Sie mitbringen müssen (formale Voraussetzungen): Abgeschlossene (3jährige) Ausbildung in einem der nachfolgend aufgeführten Berufe: Schreiner*in / Tischler*in Metallbauer*in Zimmerer / Zimmerin Dachdecker*in Raumausstatter*in Bodenleger*in Holzmechaniker*in Feinwerkmechaniker*in Maler*in Garten- und Landschaftsbauer*in mit Erfahrungen in Holzbearbeitung (Terrassenbau etc.) Karosseriebauer*in   Wünschenswert wären: Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 Mehrjährige und aktuelle Berufserfahrung in einem Beruf der formalen Voraussetzungen   Die wünschenswerten Kriterien sind, wenn möglich in Form von Zeugnissen/Zertifikaten oder anderen offiziellen Dokumenten nachzuweisen. Andernfalls könnten sie ggf. nicht anerkannt werden, sh. dazu auch Punkt Auswahlentscheidung.   Diese Stelle passt zu Ihnen, wenn Sie über folgende Kompetenzmerkmale verfügen: Auftreten / Repräsentation Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation Eigenständigkeit Fachgebundende Arbeitsmethoden Teamfähigkeit Werteorientierung   Das ist uns wichtig: Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen: Personal/Selbstauskunftsbogen, Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Arbeitszeugnis, Nachweis über Berufsausbildung / Studium sowie die wünschenswerten Kriterien   Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 6.3.7 MA 07, Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bitte bis zum 05.05.2025   an: ZA2.1-personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de                      oder per Post an                              Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Zentralabteilung, ZA2.1 Im Sundern 1 59379 Selm   Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den entsprechenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”. Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.   Auswahlentscheidung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich das LAFP NRW eine Vorauswahl der Bewerber/innen nach Aktenlage anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vorbehält. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren findet in Form eines strukturierten Interviews statt, welches voraussichtlich im Mai/Juni 2025 durchgeführt wird.   Sonstige Hinweise: Bitte übersenden Sie die Unterlagen im pdf-Format. Alle aus dem Internet eingehenden E-Mails, die dem o. g. Format nicht entsprechen, (z. B. *.doc, *.xls, *.ppt, etc.) werden aus Sicherheitsgründen automatisch blockiert. Ihre Bereitschaft zur temporären Aufgabenwahrnehmung an anderen Dienstorten des LAFP NRW wird vorausgesetzt. Zur Aufgabenerfüllung ist eine hohe körperliche Belastbarkeit erforderlich. Für die Übernahme der Stelle ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt.   Weitere Informationsmöglichkeiten Haben Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle? Dann stehen Ihnen Herr Rennert unter der Rufnummer 02592 / 68 - 6710 gern zur Verfügung. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Herr Distelkamp, TD ZA 2.1, Tel-Nr. 02592 / 68 - 6272.   Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!     DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI NRW – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)– Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung: Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter: LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail unter datenschutz.lafp@polizei.nrw.de Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate). Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht: Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO). Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wer bekommt meine Daten? Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie diese Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ohne Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) –f) DSGVO erfolgt können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt? Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen. Was habe ich bei der elektronischen Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu beachten? Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbieter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-Anbieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern. Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) –f) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.

Arbeit vor Ort
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter IuK-Planung und Koordinierung (m/w/d) EG 10 TV-L NRW in Selm (Externe Stellenausschreibung Nr. 6.3.2 SB 16)
Land Nordrhein-Westfalen
Selm
Arbeit vor Ort

Externe Stellenausschreibung Nr. 6.3.2 SB 16 Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in IuK-Planung und Koordinierung (m/w/d) EG 10 TV-L NRW in Selm. Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtstaatlichen Polizeiarbeit. Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie unter folgendem Link: https://lafp.polizei.nrw/.   Wir sorgen für: einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld karrierebewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Als Landesoberbehörde bieten wir gute Entwicklungsmöglichkeiten eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch verschiedene Maßnahmen (z.B. flexible Arbeitszeiten, Telearbeit, Teilzeit, Notfalllaptop etc.) Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, hierzu zählt auch die kostenfreie Nutzung eines umfangreichen Sportangebots für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Fitnessraum, Schwimmbad, Mehrzwecksportanlage etc.) Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen! Ihre neue Stelle ist dem Dezernat ZA 3 zugeordnet. Das Dezernat ZA 3 ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet. Die Zentralabteilung umfasst folgende Aufgabenbereiche: Dezernat ZA 1: Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, Vergabestelle, Schadenangelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, Behördliches Gesundheitsmanagement Dezernat ZA 2: Interne Personalangelegenheiten, interne Fortbildung Dezernat ZA 3: Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, IuK-Technik, Kfz-, Waffen- und Geräteangelegenheiten, Verpflegungswesen   Ihre neuen Aufgaben: Mitwirken bei der technischen Planung und Koordinierung für den Gesamtbereich des LAFP NRW mit dem Schwerpunkt Mobilfunk: Koordination der Planung und Bereitstellung von Technik im Zusammenhang mit allen Grundsatzfragen IuK für alle Standorte des LAFP NRW Selbstständige Konzeptionierung und Fortschreibung von Projekten im Bereich der IuK-Technik mit Schwerpunkt Mobilfunk, Druckerkonzept, VKS und Softwaremanagement Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Entscheidungsfindung bei bestehenden oder geplanten Systemen Permanente Marktschau sowie Aktualisierung der technischen Kenntnisse sowie Entwicklungen im IuK-Bereich Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit.   Initiierung und Koordinierung zentraler Beschaffungen mit den Schwerpunkte Mobilfunk und Drucker : Permanente Marktschau sowie Aktualisierung der eigenen technischen Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen im IuK-Bereich Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit. Fachlich Mitwirkung bei technischen Beschaffungsvorgängen Eigenständige Erstellung von Leistungsbeschreibungen Initiierung von Anforderungen in EPOS.NRW bzw. Abrufe aus dem Rahmenvertrag des jeweils aktuellen Mobilfunkanbieters Selbstständige Prüfung, Bearbeitung von Rechnungsvorgängen inklusive der dafür erforderlichen sachlichen Richtigzeichnung   Selbstständige Reinvestitionsplanung im gesamten Aufgabenbereich: Eigenständige Planung und Verwaltung des sachbereichsbezogenen Budgets Planung, Erfassung, Anpassung und Einbringung der Reinvestierungsbedarfe im Bereich IuK im Rahmen der jährlichen Haushaltsmitteilvoranmeldung und –konkretisierung des Sachgebiets ZA 1.3 Haushalt   Mitwirken bei Vorgängen des zentralen Software- und Lizenzmanagements des LAFP NRW Die zentrale Bedarfserhebung, Beschaffung, Verwaltung und Aussonderung von Software, die Anlagenverwaltung und der Vermögensnachweis für den Bereich Software und Lizenzen sind im Vertretungsfall gewährleistet. Dazu gehört auch die Sicherstellung der behördenweit erforderlichen Installation zugewiesener Software im CN-Pol mittels ASP Selbstständige Durchführung des aufgabenspezifischen Ressourcen-Controllings Sachbearbeitung im Fachbereich Lizenzmanagement insbesondere bei der Verwaltung von Bedarfsträger-, Lizenz- und sonstigen Daten Eigenständige Prüfung der Deckung neu entstandener dienstlicher Bedarfe in Zusammenarbeit mit dem Lizenzmanagement des LZPD NRW     Ihr Profil Was Sie mitbringen müssen (formale Voraussetzungen): Abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker/in mit Fachrichtung Systemintegration oder staatlich geprüfte/r  Informationstechnische/r Assistent/in und mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung oder Berufsabschluss als IT-Systemelektroniker/in und mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung oder vergleichbare Ausbildung und mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung   Wünschenswert wäre: Erfahrungen im Bereich der IuK-Planung mit dem Schwerpunkt IuK sowie IT-Technik, Mobilfunkgeräte, Software- und Lizenzmanagement Die wünschenswerten Kriterien sind, wenn möglich, in Form von Zeugnissen/Zertifikaten oder anderen offiziellen Dokumenten nachzuweisen. Andernfalls könnten sie ggf. nicht anerkannt werden, sh. dazu auch Punkt Auswahlentscheidung.   Diese Stelle passt zu Ihnen, wenn Sie über folgende Kompetenzmerkmale verfügen: Fachwissen Auftreten/Repräsentation Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation Entscheidungs- und Umsetzungsfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Teamfähigkeit Organisations- und Planungsfähigkeit Werteorientierung   Das ist uns wichtig: Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen: Personal/Selbstauskunftsbogen, Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Arbeitszeugnis, Nachweis über Berufsausbildung / Studium sowie die wünschenswerten Kriterien   Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 6.3.2 SB 16, Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bitte bis zum 21.04.2025 an:  ZA2.1-personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de                                oder per Post an                              Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Zentralabteilung, ZA 2.1 Im Sundern 1 59379 Selm   Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den entsprechenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”. Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.   Auswahlentscheidung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich das LAFP NRW eine Vorauswahl der Bewerber/innen nach Aktenlage anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vorbehält. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren findet in Form eines strukturierten Interviews statt, welches voraussichtlich im Mai/Juni.2025 durchgeführt wird.   Sonstige Hinweise: Bitte übersenden Sie die Unterlagen im pdf-Format. Alle aus dem Internet eingehenden E-Mails, die dem o. g. Format nicht entsprechen, (z. B. *.doc, *.xls, *.ppt, etc.) werden aus Sicherheitsgründen automatisch blockiert. Ihre Bereitschaft zur temporären Aufgabenwahrnehmung an anderen Dienstorten des LAFP NRW wird vorausgesetzt Für die Übernahme der Stelle ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt.   Weitere Informationsmöglichkeiten Haben Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle? Dann stehen Ihnen Herr Dammrose unter der Rufnummer 02592 / 68 - 6340 oder Herr Börger unter 02592 / 68 – 6379 gern zur Verfügung. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Herr Distelkamp, TD ZA 2.1, Tel-Nr. 02592 / 68 - 6272.   Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!     DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR AUSBDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI NRW – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)– Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung: Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter: LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail unter datenschutz.lafp@polizei.nrw.de Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate). Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht: Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO). Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wer bekommt meine Daten? Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie diese Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ohne Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) –f) DSGVO erfolgt können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt? Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen. Was habe ich bei der elektronischen Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu beachten? Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbieter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-Anbieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern. Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) –f) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.  

Arbeit vor Ort
Mitarbeiterin / Mitarbeiter Seminarbüro (m/w/d) in Teilzeit (19,92 Stunden) EG 6 TV-L NRW in Brühl.
Land Nordrhein-Westfalen
Brühl
Arbeit vor Ort

Externe Stellenausschreibung Nr.6.3.6 MA 05a Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n „Mitarbeiter/in Seminarbüro“ (m/w/d) in Teilzeit (19,92 Stunden)  EG 6 TV-L NRW in Brühl.   Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtstaatlichen Polizeiarbeit. Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie unter folgendem Link: https://lafp.polizei.nrw/.   Wir sorgen für: einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld karrierebewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Als Landesoberbehörde bieten wir gute Entwicklungsmöglichkeiten eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Teilzeit, Notfalllaptop etc.) Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, hierzu zählt auch die kostenfreie Nutzung eines umfangreichen Sportangebots für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Fitnessraum, Schwimmbad, Mehrzwecksportanlage etc.) Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen!   Ihre neue Stelle ist dem Dezernat ZA 3 zugeordnet. Das Dezernat ZA 3 ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet. Die Zentralabteilung umfasst folgende Aufgabenbereiche: Dezernat ZA 1: ​Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, Vergabestelle, Schadenangelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, Behördliches Gesundheitsmanagement Dezernat ZA 2: Interne Personalangelegenheiten, interne Fortbildung Dezernat ZA 3: Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, IuK-Technik, Kfz-, Waffen- und Geräteangelegenheiten, Verpflegungswesen Das Dezernat ZA 3 ist in 8 Sachgebiete unterteilt, die in Selm (ZA 3.1 – ZA 3.3 und ZA 3.8) und den nachstehenden Bildungszentren (ZA 3.4 - Münster, ZA 3.5 - Neuss, ZA 3.6 - Brühl, ZA 3.7 - Schloß Holte-Stukenbrock) ihren Sitz haben. Das Dezentrale Liegenschafts- und Veranstaltungsmanagement (DLVM – ZA 3.6) unterstützt im Bildungszentrum Brühl die Durchführung der Aus- und Fortbildung durch Bereitstellung von Büro- und Seminarräumen, Trainings- und Sportstätten, Übungsgegenständen, Fahrzeugen und Verpflegung. Das DLVM ZA 3.6 verwaltet neben dem Bildungszentrum Brühl auch noch die Trainingszentren Linnich und Teveren.   Ihre neuen Aufgaben: Entgegennehmen, prüfen, ändern und verwalten von Teilnehmermeldungen (Online-Buchungsverfahren „elektronischer Fortbildungskalender“ (eFBK), Fortbildungserlass, sonst. LAFP-Verfügungen) Vergabe von Unterkunfts-, Veranstaltungs- und Besprechungsräumen, Sport- und Schießstätten, sonstigen Übungsstätten Serviceleistungen zur Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Fertigen von Teilnahmebescheinigungen, Namensschildern (eFBK), Veranstaltungsbegleitung) Schlüsselausgabe, -rücknahme und -verwaltung für Angehörige der Aus- und Fortbildungsdienststellen, Veranstaltungsteilnehmer, Referenten, Gäste usw. Überwachung und Koordinierung von Reinigungs- und Servicearbeiten, Ansprechpartner für die Gebäudereinigung Mitwirken bei der Verwaltung der Wäschekammer/ Unterkunftstextilien und der Dienstfahrräder Entgegennehmen und Bearbeiten von Störungen aller Art, Mitwirken im Beschwerdemanagement Mitwirken bei der Qualitätssicherung in allen Unterbringungs- und Veranstaltungsräumen sowie Übungs- und Trainingsstätten Steuern aller im Seminarbüro eingehenden Informationen (Briefpost, Email, Fax) sowie Umsetzen und Weiterleiten dieser Informationen Erteilen von Einfahrt- und Zugangsberechtigungen Informationen/Einweisung/Vergabe zu/von Parkraum sowie Mitwirken bei der Einhaltung der Haus- und Parkordnung Bereitstellen von Gegenständen zur Freizeitgestaltung (Sportgerät, Spiele, Fahrräder) Bereitstellen und Weitergabe von Informationen zu und Organisation von Freizeitangeboten für Seminarteilnehmer Entgegennahme und Herausgabe von Fundsachen   Ihr Profil Was Sie mitbringen müssen (formale Voraussetzungen): Abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden Berufe Hotelfachmann/-Frau Verwaltungsfachangestellte/r Kaufmann/-frau Büromanagement Veranstaltungskaufmann/-frau und Führerschein Klasse B oder vergleichbar   Wünschenswert wären: Mehrjährige Berufserfahrungen im Bereich der formalen Voraussetzungen, insbesondere im persönlichen Kundenkontakt speziell im Empfangs-/Rezeptionsbereich Englischgrundkenntnisse in Wort und Schrift Die wünschenswerten Kriterien sind, wenn möglich in Form von Zeugnissen/Zertifikaten oder anderen offiziellen Dokumenten nachzuweisen. Andernfalls könnten sie ggf. nicht anerkannt werden, sh. dazu auch Punkt Auswahlentscheidung.   Diese Stelle passt zu Ihnen, wenn Sie über folgende Kompetenzmerkmale verfügen: Auftreten / Repräsentation Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation Eigenständigkeit Fachgebundene Arbeitsmethoden Kommunikationsfähigkeit Teamfähigkeit Organisations- und Planungsfähigkeit Werteorientierung   Das ist uns wichtig: Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist in Teilzeit zu besetzen (19,92 Stunden). Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen: Personal/Selbstauskunftsbogen, Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Arbeitszeugnis, Nachweis über Berufsausbildung / Studium sowie die wünschenswerten Kriterien   Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 6.3.6 MA 05a, Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bitte bis zum 05.05.2025   an: ZA2.1-personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de oder per Post an Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Zentralabteilung, ZA2.1 Im Sundern 1 59379 Selm Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den entsprechenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”. Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.   Auswahlentscheidung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich das LAFP NRW eine Vorauswahl der Bewerber/innen nach Aktenlage anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vorbehält. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren findet in Form eines strukturierten Interviews statt, welches voraussichtlich im Mai/Juni 2025 durchgeführt wird.   Sonstige Hinweise: Bitte übersenden Sie die Unterlagen im pdf-Format. Alle aus dem Internet eingehenden E-Mails, die dem o. g. Format nicht entsprechen, (z. B. *.doc, *.xls, *.ppt, etc.) werden aus Sicherheitsgründen automatisch blockiert. Die Bereitschaft zur temporären Vertretung einer ähnlichen Stelle im Trainingszentrum Linnich vorausgesetzt. Diese Tätigkeit schließt notwendige Arbeiten im TZ Teveren ein. Dienstantritt und –ende ist jeweils im BZ Brühl. Erforderliche Dienstreisen sowie sonstige notwendige Beschaffungsfahrten erfolgen grundsätzlich mit Dienstkraftfahrzeug. Insofern ist der Besitz der FE-Klasse „B“ zwingende Voraussetzung. Die sichere Anwendung der Bürokommunikationssoftware „MS Office“ (Excel, Word, Outlook) wird erwartet. Die Servicezeiten des Seminarbüros liegen von Montag bis Freitag zwischen 06:30 Uhr – 16:00 Uhr. In Einzelfällen kann auch Dienst außerhalb dieser Zeiten erforderlich werden. Teilzeit ist grundsätzlich möglich, muss jedoch flexibel (grundsätzlich im wöchentlichen Wechsel vor- oder nachmittags) und unter Berücksichtigung interner Absprachen im gesamten Rahmen der Servicezeiten geleistet werden können. Für die Übernahme der Stelle ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt.   Weitere Informationsmöglichkeiten Haben Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle? Dann steht Ihnen Herr Sommer unter der Rufnummer 02592 / 68 - 3610 gern zur Verfügung. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Herr Distelkamp, TD ZA 2.1, Tel-Nr. 02592 / 68 - 6272.   Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!       DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI NRW – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)– Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung: Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter: LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail unter datenschutz.lafp@polizei.nrw.de Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate). Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht: Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO). Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wer bekommt meine Daten? Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie diese Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ohne Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) –f) DSGVO erfolgt können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt? Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen. Was habe ich bei der elektronischen Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu beachten? Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbieter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-Anbieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern. Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) –f) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.

Arbeit vor Ort
Sachbearbeitung IT - TK, Funk, Zweidrahttechnik (m/w/d) EG 10 TV-L NRW in Brühl
Land Nordrhein-Westfalen
Brühl
Arbeit vor Ort

Externe Stellenausschreibung 6.3.6 SB 11 Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeitung IT - TK, Funk, Zweidrahttechnik (m/w/d)  EG 10 TV-L NRW in Brühl.   Die Stellenbesetzung steht unter dem Vorbehalt der Realisierung einer anderen Personalmaßnahme.   Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtstaatlichen Polizeiarbeit. Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie unter folgendem Link: https://lafp.polizei.nrw/.   Wir sorgen für: einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld karrierebewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Als Landesoberbehörde bieten wir gute Entwicklungsmöglichkeiten eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch verschiedene Maßnahmen (z.B. flexible Arbeitszeiten, Telearbeit, Teilzeit, Notfalllaptop etc.) Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, hierzu zählt auch die kostenfreie Nutzung eines umfangreichen Sportangebots für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Fitnessraum, Schwimmbad, Mehrzwecksportanlage etc.) Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen!   Ihre neue Stelle ist dem Dezernat ZA 3 zugeordnet. Das Dezernat ZA 3 ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet. Die Zentralabteilung umfasst folgende Aufgabenbereiche: Dezernat ZA 1: ​Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, Vergabestelle, Schadenangelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, Behördliches Gesundheitsmanagement Dezernat ZA 2: Interne Personalangelegenheiten, interne Fortbildung Dezernat ZA 3: Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, IuK-Technik, Kfz-, Waffen- und Geräteangelegenheiten, Verpflegungswesen   Das Dezernat ZA 3 ist in 8 Sachgebiete unterteilt, die in Selm (ZA 3.1 – ZA 3.3 und ZA 3.8) und den nachstehenden Bildungszentren (ZA 3.4 - Münster, ZA 3.5 - Neuss, ZA 3.6 - Brühl, ZA 3.7 - Schloß Holte-Stukenbrock) ihren Sitz haben. Das Dezentrale Liegenschafts- und Veranstaltungsmanagement (DLVM – ZA 3.6) unterstützt im Bildungszentrum Brühl die Durchführung der Aus- und Fortbildung durch Bereitstellung von Büro- und Seminarräumen, Trainings- und Sportstätten, Übungsgegenständen, Fahrzeugen und Verpflegung. Das DLVM ZA 3.6 verwaltet neben dem Bildungszentrum Brühl auch noch die Trainingszentren Linnich und Teveren.   Ihre neuen Aufgaben: Installation und Administration der TK-Anlage, der dazugehörigen Verkabelung und Peripheriegeräte (inkl. Fehlersuche und -beseitigung) Mitwirken bei der Fortentwicklung der zentralen TK-Technik für das LAFP NRW im Rahmen der Landesvorgaben Installieren und Administrieren der Funkgeräte und der dazugehörigen Komponenten (inkl. Fehlersuche und -beseitigung) Bereitstellen von Hardware und Peripheriegeräten (PC, Drucker, Audio- und Videotechnik etc.) sowie deren Administration (inkl. Fehlersuche und -beseitigung) Administrieren der Gefahrenmeldeanlagen, gleichartiger Anlagen und der Zutrittskontrollsysteme (inkl. Störungsbeseitigung) sowie Mitwirken im Verfahren zur Inbetriebnahme neuer Technik Bereitstellen der entsprechenden IT-, Audio- und Videotechnik für Veranstaltungen einschließlich der Betreuung der Technik während der Veranstaltung Erstellen von Anleitungen und Handouts für die Handhabung und Bedienung von Fernmelde- und Funkeinrichtungen sowie von Internet-Technologie Bestandsverwaltung des technischen Geräts im Aufgabenbereich sowie Mitwirken bei Beschaffungen und Aussonderungen Beraten und Unterstützen der Sachgebietsleitung in fachlichen Angelegenheiten Mitwirkung und Unterstützung bei der Erledigung von Sachaufgaben in den Bereichen IT-Benutzerservice und IT-Systemservice   Ihr Profil Was Sie mitbringen müssen (formale Voraussetzungen): Abgeschlossene Ausbildung in einem der nachfolgenden Berufe: Staatlich geprüfter Techniker mit Schwerpunkt Informations- und Telekommunikationstechnik IT-System-Elektroniker/in Elektroniker/in der Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik Elektroniker/in - Geräte und Systeme (Telekommunikation) Wünschenswert wären: Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den Berufen der formalen Voraussetzung Erfahrung in der Administration von TK-Anlagen und den dazugehörigen Peripheriegeräten Gute Kenntnisse der Bürosoftware MS Office (Excel, Word, Outlook)   Die wünschenswerten Kriterien sind, wenn möglich in Form von Zeugnissen/Zertifikaten oder anderen offiziellen Dokumenten nachzuweisen. Andernfalls könnten sie ggf. nicht anerkannt werden, sh. dazu auch Punkt Auswahlentscheidung.   Diese Stelle passt zu Ihnen, wenn Sie über folgende Kompetenzmerkmale verfügen: Ergebnisorientierung /Leistungsmotivation Eigenständigkeit Organisations- und Planungsfähigkeit Innovationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Teamfähigkeit Fachwissen   Das ist uns wichtig: Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. (s. sonstige Hinweise). Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen: Selbstauskunftsbogen, Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Arbeitszeugnis, Nachweis über Berufsausbildung / Studium sowie die wünschenswerten Kriterien   Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 6.3.6 SB 11, Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bitte bis zum 28.04.2025 an: ZA2.1-personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de oder per Post an Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Zentralabteilung, ZA2.1 Im Sundern 1 59379 Selm   Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den entsprechenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”. Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.   Auswahlentscheidung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich das LAFP NRW eine Vorauswahl der Bewerber/innen nach Aktenlage anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vorbehält. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren findet in Form eines strukturierten Interviews statt, welches voraussichtlich im Mai/Juni 2025 durchgeführt wird.   Sonstige Hinweise Bitte übersenden Sie die Unterlagen im pdf-Format. Alle aus dem Internet eingehenden E-Mails, die dem o. g. Format nicht entsprechen, (z. B. *.doc, *.xls, *.ppt, etc.) werden aus Sicherheitsgründen automatisch blockiert.   Für diesen Arbeitsbereich gibt es eine Servicezeitvereinbarung. Die Arbeitszeiten liegen im Rahmen von Montag – Freitag von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr. In Einzelfällen kann auch Dienst außerhalb dieser Zeiten erforderlich werden. Teilzeit ist grundsätzlich möglich und sollte flexibel und unter Berücksichtigung interner Ab-sprachen im gesamten Rahmen der Servicezeiten geleistet werden können. Ihre Bereitschaft zur temporären Aufgabenwahrnehmung an anderen Dienstorten des LAFP NRW wird vorausgesetzt. Zur Aufgabenerfüllung ist eine körperliche Belastbarkeit erforderlich (Heben und Tragen über 10 kg, Arbeiten über Kopf, Arbeiten auf Leitern). Sofern deren Einsatz möglich ist, werden bei Bedarf entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Für die Übernahme der Stelle ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt.   Weitere Informationsmöglichkeiten Haben Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle? Dann steht Ihnen Herr Sommer, SGL ZA 3.6, unter der Rufnummer 02592 / 68 - 3610 gern zur Verfügung. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Herr Distelkamp, TD ZA 2.1, Tel-Nr. 02592 / 68 - 6272.   Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!   DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI NRW – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)– Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung: Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter: LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail unter datenschutz.lafp@polizei.nrw.de Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate). Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht: Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO). Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wer bekommt meine Daten? Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie diese Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ohne Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) –f) DSGVO erfolgt können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt? Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen. Was habe ich bei der elektronischen Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu beachten? Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbieter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-Anbieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern. Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) –f) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.

Arbeit vor Ort
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe und Sportstättenwart/in (m/w/d) EG 5 TV-L NRW in Brühl
Land Nordrhein-Westfalen
Brühl
Arbeit vor Ort

Externe Stellenausschreibung Nr.6.3.6 MA 50 Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n „Fachangestellte/n für Bäderbetriebe und Sportstättenwart/in“ (m/w/d)  EG 5 TV-L NRW in Brühl.   Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtstaatlichen Polizeiarbeit. Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie unter folgendem Link: https://lafp.polizei.nrw/.   Wir sorgen für: einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld karrierebewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Als Landesoberbehörde bieten wir gute Entwicklungsmöglichkeiten eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch verschiedene Maßnahmen (z.B. flexible Arbeitszeiten, Teilzeit, Notfalllaptop etc.) Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, hierzu zählt auch die kostenfreie Nutzung eines umfangreichen Sportangebots für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Fitnessraum, Schwimmbad, Mehrzwecksportanlage etc.) Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen!   Ihre neue Stelle ist dem Dezernat ZA 3 zugeordnet. Das Dezernat ZA 3 ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet. Die Zentralabteilung umfasst folgende Aufgabenbereiche: Dezernat ZA 1: ​Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, Vergabestelle, Schadenangelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, Behördliches Gesundheitsmanagement Dezernat ZA 2: Interne Personalangelegenheiten, interne Fortbildung Dezernat ZA 3: Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, IuK-Technik, Kfz-, Waffen- und Geräteangelegenheiten, Verpflegungswesen   Das Dezernat ZA 3 ist in 8 Sachgebiete unterteilt, die in Selm (ZA 3.1 – ZA 3.3 und ZA 3.8) und den nachstehenden Bildungszentren (ZA 3.4 - Münster, ZA 3.5 - Neuss, ZA 3.6 - Brühl, ZA 3.7 - Schloß Holte-Stukenbrock) ihren Sitz haben. Das Dezentrale Liegenschafts- und Veranstaltungsmanagement (DLVM – ZA 3.6) unterstützt im Bildungszentrum Brühl die Durchführung der Aus- und Fortbildung durch Bereitstellung von Büro- und Seminarräumen, Trainings- und Sportstätten, Übungsgegenständen, Fahrzeugen und Verpflegung. Das DLVM ZA 3.6 verwaltet neben dem Bildungszentrum Brühl auch noch die Trainingszentren Linnich und Teveren.   Ihre neuen Aufgaben: Ausüben der Betriebsaufsicht im Bereich Schwimmhalle und Sportstätten (Sportaußenanlagen, Sporthalle, Fitnessräume, Sauna usw.) Betreuen der Schwimmhallentechnik Gewährleisten der Betriebssicherheit in der Schwimmhalle und den Trainingsstätten Überwachen der Hygiene und Durchführen von Reinigung und Desinfektion im Schwimmbad und den zugeordneten Räumen Feststellen von Mängeln und Veranlassen von Reparaturen in Schwimmhalle und Trainingsstätten sowie Durchführen kleiner Reparaturen Verwalten, Ausgabe und Annahme von Schwimm- und Sportgeräten Sicherstellen der Schwimmbadwasserqualität insbesondere durch Entnehmen von Wasserproben, Durchführen von Messungen und Zugabe der chemischen Substanzen Pflege der den Trainingsstätten zugeordneten Außenanlagen Mitwirken bei der haustechnischen Rufbereitschaft und dem Winterdienst, Wahrnehmen der Verkehrssicherungspflicht (Streudienst etc.) im Bereich Schwimm- und Trainingsstätten Mitwirken bei der Umsetzung der Haus- und Parkordnung   Ihr Profil Was Sie mitbringen müssen (formale Voraussetzungen): Abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 (Rufbereitschaft)   Wünschenswert wären: Nachgewiesene Erfahrungen im Beruf der formalen Voraussetzungen Nachgewiesene Erfahrungen in der Betreuung von Sportstätten Nachgewiesene Erfahrungen in einem handwerklichen Beruf, vorzugsweise Sanitärinstallation, Schlosser, Klima-Lüftungstechniker Die wünschenswerten Kriterien sind, wenn möglich in Form von Zeugnissen/Zertifikaten oder anderen offiziellen Dokumenten nachzuweisen. Andernfalls könnten sie ggf. nicht anerkannt werden, sh. dazu auch Punkt Auswahlentscheidung.   Diese Stelle passt zu Ihnen, wenn Sie über folgende Kompetenzmerkmale verfügen: Auftreten / Repräsentation Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation Eigenständigkeit Fachwissen Organisations- und Planungsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Teamfähigkeit Werteorientierung   Das ist uns wichtig: Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. (s. sonstige Hinweise). Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen: Personal/Selbstauskunftsbogen, Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Arbeitszeugnis, Nachweis über Berufsausbildung / Studium sowie die wünschenswerten Kriterien   Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 6.3.6 MA 50, Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bitte bis zum 22.04.2025 an: ZA2.1-personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de               oder per Post an                              Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Zentralabteilung, ZA2.1 Im Sundern 1 59379 Selm   Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den entsprechenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”. Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.   Auswahlentscheidung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich das LAFP NRW eine Vorauswahl der Bewerber/innen nach Aktenlage anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vorbehält. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren findet in Form eines strukturierten Interviews statt, welches voraussichtlich im Mai/Juni 2025 durchgeführt wird.   Sonstige Hinweise Bitte übersenden Sie die Unterlagen im pdf-Format. Alle aus dem Internet eingehenden E-Mails, die dem o. g. Format nicht entsprechen, (z. B. *.doc, *.xls, *.ppt, etc.) werden aus Sicherheitsgründen automatisch blockiert. Für diesen Arbeitsbereich gibt es eine Servicezeitvereinbarung. Die Arbeitszeiten liegen im Rahmen von Montag – Freitag von 06:30 Uhr bis 19:30 Uhr. In Einzelfällen kann auch Dienst außerhalb dieser Zeiten erforderlich werden. Teilzeit ist grundsätzlich möglich, sollte dann aber flexibel und unter Berücksichtigung interner Absprachen im gesamten Rahmen der Servicezeiten geleistet werden können. Ihre Bereitschaft zur temporären Aufgabenwahrnehmung an anderen Dienstorten des LAFP NRW wird vorausgesetzt. Zur Aufgabenerfüllung ist eine hohe körperliche Belastbarkeit erforderlich (Heben und Tragen über 10 kg, Arbeiten über Kopf, Arbeiten auf Leitern, Arbeiten mit Maschinen zur Grünanlagenpflege). Sofern deren Einsatz möglich ist, werden bei Bedarf entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Wahrnehmung der Rufbereitschaft erfolgt alleine und die Alarmierungen können Mo-So. zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgen. Für die Übernahme der Stelle ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt.   Weitere Informationsmöglichkeiten Haben Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle? Dann steht Ihnen Herr Sommer unter der Rufnummer 02232 / 56 - 3610 gern zur Verfügung. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Herr Distelkamp, TD ZA 2.1, Tel-Nr. 02592 / 68 - 6272.   Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!           DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI NRW – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)– Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung: Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter: LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail unter datenschutz.lafp@polizei.nrw.de Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate). Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht: Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO). Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wer bekommt meine Daten? Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie diese Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ohne Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) –f) DSGVO erfolgt können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt? Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen. Was habe ich bei der elektronischen Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu beachten? Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbieter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-Anbieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern. Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) –f) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.

Arbeit vor Ort