1252 Festanstellungen in Nordrhein-Westfalen

Beschäftigter im allgemeinen Vollzugsdienst mit späterer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (m/w/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Hamm
Arbeit vor Ort

Beschäftigter im allgemeinen Vollzugsdienst mit späterer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (m/w/d) Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen. In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass männliche gefangene Erwachsene im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Sie überwachen den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren jeden Einzelnen, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu, wirken auf das Verhalten von Gefangenen ein und helfen bei persönlichen Belangen. So haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen. Sie übernehmen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und können sich dafür auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen. Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden und Feiertagen, um diesen ständigen Dienst am Menschen aufrecht zu erhalten. Zum Ausgleich besteht Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.   Was müssen Sie mitbringen? Der Allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht   Wie erfolgt der Berufseinstieg? Welche Perspektiven haben Sie? Die Einstellung in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Es wird im Arbeitsvertrag (nach Tarifvertrag der Länder TV-L) in einer sogenannten Nebenabrede vereinbart, sich innerhalb von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen zu lassen. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen ab von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich. Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen unterschiedliche Funktionen offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 m.Z. ggfs. auch bis  A 11, nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW).   Wie viel verdienen Sie? Wie sieht die Ausbildung aus? Dies und viele weitere Informationen finden Sie unter: https://www.justiz.nrw/Karriere_neu/01_new_ausbildung/12_new_beamter_im_allgemeinen_vollzugsdienst/index.php   Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Karsten Paßmann 02381 / 9028-105 oder Sabine Pröpper 02381-9028-102   Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen an: Justizvollzugsanstalt Hamm Personalabteilung Bismarckstraße 5 59065 Hamm oder poststelle@jva-hamm.nrw.de   Der Bewerbung sind beizufügen: Bewerbungsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Bewerbungsfoto Geburtsurkunde ggfls. Heiratsurkunde Schulentlassungszeugnis Arbeitszeugnis über bisherige Beschäftigungen Erklärung über Schulden Erklärung über Straftaten

Arbeit vor Ort
Beschäftigte (m/w/d) im Allgemeinen Vollzugsdienst mit späterer Übernahme in das Beamtenverhältnis bei der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne
Land Nordrhein-Westfalen
Bielefeld
Arbeit vor Ort

Was erwartet Sie? Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen. In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Sie überwachen den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, unterstützen beim Sport, betreuen bei der Krankenpflege, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren jeden Einzelnen, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu, wirken auf das Verhalten von Gefangenen ein und helfen bei persönlichen Belangen. So haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen. Sie übernehmen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und können sich dafür auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen. Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden und Feiertagen, um diesen ständigen Dienst am Menschen aufrecht zu erhalten. Zum Ausgleich besteht Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.   Was müssen Sie mitbringen? Der Allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht   Eine Aufstellung, welche Unterlagen Ihre Bewerbung beinhalten sollte, finden Sie unter folgendem Link: Bewerbungsunterlagen   Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne Senner Straße 250 33659 Bielefeld oder per E-Mail an: poststelle@jva-bielefeld-senne.nrw.de

Arbeit vor Ort
Staatsanwältin / Staatsanwalt (m/w/d) für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (Volljuristinnen und Volljuristen)
Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Arbeit vor Ort

Die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf stellt für die sechs Staatsanwaltschaften ihres Zuständigkeitsbezirks (Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal) fortlaufend Nachwuchskräfte für den staatsanwaltschaftlichen Dienst ein. Regelmäßig - zur Zeit einmal im Monat - werden insoweit Auswahlgespräche durchgeführt. Voraussetzungen Für den staatsanwaltlichen Dienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die das zweite juristische Staatsexamen mit mindestens 7,76 Punkten abgeschlossen haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren individuellen Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.   Befristet bis zum 31.12.2025 können im Einzelfall auch solche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die mindestens 7,0 Punkte im zweiten juristischen Staatsexamen erreicht haben und über besondere Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Strafrechtspflege verfügen. Hierzu zählen insbesondere eine mit Erfolg bei einer Staatsanwaltschaft abgeleistete Referendarstation, besondere Studienleistungen im Bereich der Strafrechtspflege oder einschlägige Erfahrungen im Rahmen einer beruflichen Vortätigkeit (z.B. als Strafverteidigerin / Strafverteidiger, Amtsanwältin / Amtsanwalt oder Rechtspflegerin / Rechtspfleger).   Die weiteren Voraussetzungen für den staatsanwaltlichen Probedienst in Nordrhein-Westfalen sind: Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht geordnete wirtschaftliche Verhältnisse bedenkenloses Führungszeugnis Höchstaltersgrenze gemäß § 14 Absatz 3 LBG NRW    Bewerbung Die Bewerbung ist an die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf, Sternwartstraße 31, 40223 Düsseldorf, zu richten. Sie sollte mindestens folgende Angaben enthalten, soweit sich diese nicht bereits aus dem Lebenslauf ergeben: Familienname (ggfs. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum und -ort Anschrift mit Postleitzahl, Telefonnummer (auch Mobiltelefon) und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse eine Einverständniserklärung zur Beiziehung der Personalakten unter Angabe des Aktenzeichens und der personalaktenführenden Behörde eine Einverständniserklärung zur Speicherung der für das Bewerbungsverfahren relevanten personenbezogenen Daten   Bewerbungsunterlagen Der Bewerbung sollten die üblichen Unterlagen - Zeugnisse in einfacher Ablichtung - beigefügt werden, namentlich ein tabellarischer Lebenslauf Zeugnisse der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung Bescheinigung des Landesjustizprüfungsamtes über die Einzelergebnisse der 2. juristischen Staatsprüfung alle Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften und Ausbildungsstationen ein Abiturzeugnis ggfs. weitere Zeugnisse (z.B. Promotion und andere Zertifikate)   Der Vorstellungstermin Das Auswahlverfahren für den staatsanwaltlichen Dienst wird in Gestalt eines strukturierten Einzelgesprächs (=Interview) durchgeführt.  Die Einladung erfolgt in der Regel telefonisch, so dass es sehr wichtig ist, bei der Bewerbung eine Telefonnummer (ggfs. unbedingt auch die Mobiltelefonnummer) anzugeben, unter der die Bewerberin/der Bewerber tagsüber erreichbar ist. An dem etwa 60 Minuten dauernden Einzelgespräch nehmen regelmäßig die Generalstaatsanwältin, ihr ständiger Vertreter, ein(e) Leiter(in) einer Staatsanwaltschaft aus dem hiesigen Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Mitglied der Personalvertretung teil. Inhaltlich bezieht sich das Einzelgespräch u.a. auf Aspekte des bisherigen Lebensweges, persönliche Eigenschaften sowie Ansichten und Einstellungen zu Fragen des staatsanwaltlichen Tätigkeitsbereichs. Hierbei können aber auch kleinere Fallbeispiele mit Problem- und Konfliktsituationen aus dem beruflichen Alltag erörtert werden.   Nach erfolgter Einstellung Bewerberinnen und Bewerber für den staatsanwaltlichen Dienst werden unter Übernahme in das Richterverhältnis auf Probe (§ 12 Abs. 1 DRiG) eingestellt. Die Probezeit dauert regelmäßig drei Jahre (§ 10 Abs. 1 DRiG). Während der Probezeit besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Laufbahnwechsel (Staatsanwältin/Staatsanwalt - Richter/in). Für die Dauer der Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft führen Richterinnen und Richter auf Probe die Bezeichnung "Staatsanwältin" oder "Staatsanwalt" (§ 19a Abs. 3 DRiG). Richterinnen und Richter auf Probe erhalten Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe R 1 (LBesG NRW). In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen nach Maßgabe der nordrhein-westfälischen Beihilfenverordnung (BVO NRW) gewährt.   Generelles Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Unterschiedliche Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung in der Justiz, wie Teilzeitbeschäftigung oder Jobsharing bei flexibler Arbeitszeit, bieten die Chance, persönliche und familiäre Belange mit dienstlichen Interessen und Erfordernissen zeitlich in Einklang zu bringen. Weitergehende Informationen zum Berufsbild einer Staatsanwältin/Staatsanwalts sind in dem Internetangebot der Landesjustizverwaltung unter www.justiz.nrw/Karriere in dem Bereich Karriere/Berufseinstieg bei der Justiz NRW verfügbar.

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Richter / Richterin (m/w/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Münster
Arbeit vor Ort

Das Finanzgericht Münster nimmt - auch jenseits aktueller Stellenausschreibungen - laufend Interessenbekundungen für eine Einstellung als Finanzrichter/in entgegen. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock als Personaldezernent für den richterlichen Dienst unter 0251 3784 226 gerne zur Verfügung. S. hierzu auch https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/karriere/index.php   ARBEITEN MIT SINN! Diese Herausforderungen erwarten Sie: Als Richterin / Richter entscheiden Sie nicht nur über den Ausgang eines Verfahrens, sondern über die Schicksale von Menschen. Im Namen des Volkes sprechen Sie Recht und bleiben dabei objektiv und unvoreingenommen. So sorgen Sie maßgeblich für die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens. Bei Ihrer täglichen Arbeit sind Sie unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet und unterliegen keinen Weisungen; Sie arbeiten interessen- und mandatsunabhängig. Sie prüfen Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen, lösen Konflikte und treffen sachgerechte Entscheidungen. Dabei wirken Sie vermittelnd auf die Beteiligten einer Auseinandersetzung ein und unterbreiten Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung.   SIND SIE BEREIT? Ihre Qualifikationen auf einen Blick: Zu unseren langjährigen Einstellungsvoraussetzungen gehören zwei  mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossene Staatsexamina, wünschenswert jeweils mit Prädikat (9,0 Punkte), vertiefte Kenntnisse des formellen und materiellen Steuerrechts sowie  grundsätzlich einschlägigen berufliche Erfahrungen nach dem zweiten Staatsexamen (z.B. aus einer beratenden Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und/oder Steuerberater/in, aus einer Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung oder aus einer richterlichen Tätigkeit in anderen Gerichtszweigen). Für Ihre Verbeamtung müssen Sie außerdem noch die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht   Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.   LEGEN SIE LOS! Ihre Perspektiven bei uns: Sie werden zunächst in ein Richterverhältnis auf Probe berufen. Ihr Berufseinstieg erfolgt hier in der Besoldungsgruppe R 1 der Landesbesoldungsordnung R zum Landesbesoldungsgesetz. Nach der Probezeit erfolgt Ihre Ernennung zur Richterin / zum Richter auf Lebenszeit und eine Verplanung auf einer Stelle der Besoldungsgruppe R 2. Als Richterin / Richter unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung. Ihnen stehen vielfältige Einsatz und Entwicklungsmöglichkeiten offen, z. B. Beförderungen zur Vorsitzenden Richterin / zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht (R 3).  Ebenso haben Sie die Möglichkeit, an oberste Bundesgerichte und Ministerien abgeordnet oder an europäische und internationale Institutionen zugewiesen zu werden. Übernehmen Sie auf Wunsch auch gerne Aufgaben in der Aus- und Fortbildung, z. B. als Dozentin / Dozent in der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Arbeit vor Ort
Arzt / Ärztin im Justizvollzug (m / w / d) als Vertretung des Anstaltsarztes bei der JVA Geldern -Dauerausschreibung-
Land Nordrhein-Westfalen
Geldern
Arbeit vor Ort

Arbeiten mit Sinn! Diese Herausforderungen erwarten Sie Mit Fachwissen, Herz und Verstand behandeln Sie direkt vor Ort Gefangene in einer Justizvollzugseinrichtung im Sinne einer hausärztlichen Versorgung. Für Sie ist klar: Die Gesundheit ist das Fundament für eine gelungene, nachhaltige Resozialisierung. Konkret sorgen Sie dafür, dass die Gefangenen notwendige Behandlungen, Arznei- und Hilfsmittel, Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen und suchtmedizinische Behandlungsangebote erhalten. Dafür arbeiten Sie eng zusammen mit der Anstaltsleitung, unterschiedlichen Fachdiensten, Behörden, Einrichtungen und Institutionen und beziehen das Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen, Krankenhäuser, Fachärztinnen und Fachärzte ein. Mit klarem Blick und Sachverstand koordinieren Sie die Zusammenarbeit, vermitteln Hilfe und Pflege, beraten in medizinischen Fragen, überwachen Gesundheitsschutz, Hygiene und Diätetik und wirken auch bei Vollzugsmaßnahmen mit.   Sind Sie bereit? Ihre Qualifikationen auf einen Blick Vorurteilsfreiheit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit erfolgreiche Approbation oder Voraussetzungen für die Berufserlaubnis in Deutschland Vorliegen einer Gebietsbezeichnung bzw. Voraussetzungen für die Erlangung einer Gebietsbezeichnung nahezu erfüllt, z. B. als Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin oder als Fachärztin / Facharzt für Innere Medizin oder andere Facharztrichtungen mit allgemeinmedizinischer Erfahrung Zusatzbezeichnung 'Suchtmedizinische Grundversorgung' oder die Bereitschaft, diese zu erlangen (Kostenübernahme erfolgt durch die Justiz)   Für die Verbeamtung kommt es hierauf an zum Zeitpunkt der Verbeamtung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht   Legen Sie los! Ihre Perspektiven bei uns Als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter wird das Einstiegsgehalt je nach persönlichen Voraussetzungen entsprechend dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) gezahlt. Als Beamtin / Beamter erhalten Sie eine Besoldung nach den Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 (evtl. A 16) der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz. Außerdem unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung. Freuen Sie sich auf geregelte Dienstzeiten, eine modern ausgestattete Ambulanz und ein Team aus qualifizierten Gesundheits- und Krankenpflegekräften. Wir bieten sichere Rahmenbedingungen bei der Durchführung der Sprechstunden.   Wir als Arbeitgeber Arbeiten bei der Justiz.NRW bedeutet Arbeiten mit Sinn. Bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes sorgen rund 40.000 Menschen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen und der Rechtsfrieden in der Gesellschaft gewahrt wird. Ob Ärztin / Arzt, Justizfachwirtin / Justizfachwirt oder Wirtschaftsreferentin / Wirtschaftsreferent, ob Ausbildung, duales Studium oder direkter Berufseinstieg oder -wechsel – wir bieten vielfältige Tätigkeitsfelder und Karrieremöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter profitieren außerdem von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung bei Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Wir unterstützen außerdem Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund.   Richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 31.12.2025 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bitte an: Die Leiterin der JVA Geldern, Möhlendyck 50, 47608 Geldern oder Poststelle@jva-geldern.nrw.de   Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.jva-geldern.nrw.de/behoerde/ausbildung_stellen/index.php https://www.menschen-im-sinn.justiz.nrw/berufe/justizvollzug/arzt-mwd

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