Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d) (oder mit vergleichbarem Abschluss) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus. Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete. Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen und mindestens drei Jahre in den Übrigen der o.g. Arbeitsbereiche beruflich tätig waren, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an. Die Lehrgänge zur Verkehrswertermittlung werden durch externe Fortbildungseinrichtungen, z.B. durch die Deutsche Immobilienakademie (DIA) am Studienort Bochum, durchgeführt. Die zweisemestrige Ausbildung der DIA schließt mit der Prüfung zum „Immobilienbewerter/in DIA“ ab. Die Einstellung ist in diesem Fall bis zum Abschluss dieser Ausbildung befristet. Bei erfolgreichem Abschluss ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen. Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/394-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung. Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 26.04.2024 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533022 Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren: Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte (r) der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250* 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen und der zu besetzenden Finanzämter Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.