Im Sachgebiet Zentrale Aufgaben 23 (ZA 23) – Fortbildung, Einsatztraining, BGM
in der Direktion Zentrale Aufgaben
besetzt das Polizeipräsidium Aachen
ab dem 01.01.2025 eine Vollzeitstelle unbefristet
als
Beauftragte/-r für das
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Polizeipräsidium Aachen ist als Kreispolizeibehörde im Ressort des Innenministeriums NRW räumlich für die Städteregion Aachen mit den Städten Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen sowie die Gemeinden Simmerath und Roetgen zuständig. Charakteristisch für die Städteregion Aachen sind die gemeinsamen Grenzen zu den Niederlanden und Belgien. Diese Lage im sogenannten „Drei-Länder-Eck“ stellt die Polizei Aachen vor besondere Herausforderungen.
Leiter des Polizeipräsidiums Aachen ist Herr Polizeipräsident (in Vertretung) Andreas Bollenbach. Die Behörde ist in die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr sowie Zentrale Aufgaben und den Leitungsstab gegliedert.
Entgelt/Eingruppierung:
Die Eingruppierung richtet sich nach dem für das Land Nordrhein-Westfalen gültigen Tarifvertrag und seinen ergänzenden Regelungen (EG 9b, Laufbahngruppe 2.1, in Teil I, der Entgeltordnung zum TV-L NRW).
Organisatorische Anbindung:
Unterstellung: Leiter*in des Sachgebietes Zentrale Aufgaben 23
Wird vertreten durch: Sachbearbeiter*innen des Sachgebiets Zentrale Aufgaben 23
Formale Voraussetzungen:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung als:
und
oder
Wünschenswerte Voraussetzung:
Ihre neuen Aufgaben bei uns:
Darüber hinaus bringen Sie folgende Kompetenzen mit:
Soziale Kompetenzen:
Persönliche Kompetenzen:
Aufgabenbezogene Kompetenz:
Wir bieten Ihnen:
Allgemeine Informationen:
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden und 50 Minuten.
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.
Ansprechpartner:
Fragen zum Aufgabenbereich:
Frau RBe Kubalski, Sachgebiet Zentrale Aufgaben 23,
Telefon: 0241/9577 - 62332
Fragen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Frau RBe Simons, Sachgebiet Zentrale Aufgaben 24 Personal,
Telefon 0241/9577 - 62411
Bewerbungsfrist und Adressat:
Bitte bewerben Sie sich über das Jobportal der Polizei NRW (https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&id=604)
bis zum 30.12.2024
Es wird darauf hingewiesen, dass der Eingang bei dem Polizeipräsidium Aachen zur Einhaltung der Frist maßgeblich ist.
Auf eine Bewerbung in Papierform sollte verzichtet werden, da die Unterlagen nicht zurückgesandt und im Anschluss an das Verfahren ebenfalls vernichtet werden.
Beachten Sie bitte die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Polizeipräsidium Aachen im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens. Mit dem Zusenden Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens von drei Monaten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Bewerbungsunterlagen:
Unvollständige Bewerbungen können für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Angehörige des öffentlichen Dienstes werden gebeten, ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte beizufügen.
Wichtig zu wissen:
Zum Auswahlverfahren werden diejenigen Bewerber zugelassen, die die formalen Voraussetzungen zum Ablauf der Bewerbungsfrist erfüllen.
Wir begrüßen Bewerbungen von Personen unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne von § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.