Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger liegt uns am Herzen. Werden Sie Teil unseres 360-köpfigen Teams zur Gefahrenabwehr sowie Verhütung und vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Beginnen Sie eine gesellschaftlich relevante Tätigkeit in der Kreispolizeibehörde Euskirchen als
Fachkraft für IT-Ermittlungsunterstützung (m/w/d)
– Digitale Forensik –
Aufgabenschwerpunkt der beiden zu besetzenden Stellen in der Direktion Kriminalität im Kriminalkommissariat 1 ist die Unterstützung der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung durch forensische Sicherung und Aufbereitung von Daten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Stellenbewertung:
EG 10 TV-L + ggf. Zulage
Dauer:
unbefristet
Beginn:
nächstmöglicher Zeitpunkt
Einsatzort:
Polizeiwache Euskirchen
Arbeitszeit:
39:50 Stunden/Woche
Bewerbungsfrist:
07.04.2024
Ihre neuen Aufgaben:
Wichtiger Hinweis:
Die auszuwertenden Daten(-träger) können auch aus dem Deliktsbereich der Kinderpornografie stammen. Bei Ihrer Tätigkeit müssen Sie nicht das vollständige Material sichten. Dennoch können z. B. auch Vorschauansichten mit belastenden Eindrücken verbunden sein.
Was Sie mitbringen müssen:
Studien-/Ausbildungsabschluss:
Das bieten wir Ihnen:
Detailinformationen:
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12.10.2006 in der aktuell gültigen Fassung. Die beiden Stellen sind mit der Entgeltgruppe 10 TV-L bewertet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf Zahlung einer Zulage. Die wöchentliche Arbeitszeit in Vollzeit beträgt gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) 39 Stunden 50 Minuten.
Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich in Vollzeit. Im Rahmen der tarifrechtlichen Regelungen besteht auch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung insbesondere im Rahmen von Desksharing.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Für die Anreise zu einem Vorstellungsgespräch werden keine Reisekosten erstattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Verfahren führen können.
Unsere Datenschutzhinweise sowie weitere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage.
Ihre Fragen:
Bei fachlichen Fragen zum Aufgabengebiet:
Bei Fragen zum Auswahlverfahren und Tarifrecht:
Ihre Bewerbung:
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Folgendes bei:
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail (bevorzugt in einer pdf-Datei) an folgende Adresse:
bewerbung.euskirchen@polizei.nrw.de
Die Bewerbungsfrist endet am 30.09.2024.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und hoffen, dass Sie unser Team bald verstärken!
Der Landrat des Kreises Euskirchen als Kreispolizeibehörde
Sachgebiet ZA 2.1 - Personalangelegenheiten
Aktenzeichen: ZA 2.1-01.26.04.12/Bö
Kölner Straße 76, 53879 Euskirchen