Im Finanzamt Düren ist zum 01.05.2025 eine unbefristete Stelle (m/w/d) im Bereich Büroservice in Teilzeit (Stellenanteil von 50 %) zu besetzen.
Tätigkeitsprofil
Die Aufgaben des Büroservices in den Finanzämtern sind sehr vielschichtig. Durch Ihre Arbeit bilden Sie einen Teil der Schnittstelle zwischen dem Finanzamt und der Außenwelt und helfen dabei, einen reibungsloseren Ablauf aller anstehenden Aufgaben im Arbeitsalltag des Finanzamtes zu gewährleisten.
Mit den Arbeitsschwerpunkten
Poststelle
Altaktenarchiv
Pfortendienst innerhalb der Servicezeiten (allgemeine Öffnungszeiten, donnerstags bis 17 Uhr)
Sonstiges
können Sie im Büroservice als Mitarbeiter (m/w/d) in einem interessanten Aufgabengebiet tätig werden.
Die Aufzählung ist nicht abschließend und umfasst auch einzelne Tätigkeitsfelder, die in der Regel als Vertretung (z. B. Urlaub, Krankheit) oder unterstützend bei besonderen Arbeitsspitzen wahrzunehmen sind. Eine Änderung der Aufgabenzuordnung, zum Beispiel auf Grund der Einführung neuer Strukturen und Arbeitsweisen, ist jederzeit möglich.
Anforderungsprofil
An den Bewerberkreis werden folgende Anforderungen gestellt:
Besonders wichtig:
Wir bieten Ihnen unter anderem
Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine weitere Entwicklung ist bei entsprechender Aufgabenübertragung möglich.
Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Teilzeit. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 19 Stunden und 55 Minuten. Der Arbeitsrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag im Rahmen zwischen 06:00 Uhr und 18:30 Uhr. Dabei liegt der Schwerpunkt jedoch im Vormittagsbereich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
In Nordrhein-Westfalen leben Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch in der Finanzverwaltung widerspiegelt und ermutigen deshalb Personen mit Migrationshintergrund, sich bei uns zu bewerben.
Sind Sie interessiert?
Dann schicken Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 14.04.2025 an:
Finanzamt Düren
– Geschäftsstelle –
z. H. v. Frau Buckesfeld/ Herr Bäcker
Goethestr. 7
52349 Düren
oder
per E-Mail an: Service-5207@fv.nrw.de
Betreff: Mitarbeit (m/w/d) im Bereich Büroservice
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen bei:
Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Düren Frau Buckesfeld (02421/947 – 2380) und Herr Bäcker (02421/947 - 2231) gerne zur Verfügung.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Düren ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Düren
Goethestr. 7
52349 Düren
Tel.: 02421/947 0
E-Mail: Service-5207@fv.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Düren erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Düren
Goethestr. 7
52349 Düren
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA207@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Düren (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.