Mitarbeiterstelle (w/m/d) im Bereich Büroservice des Finanzamtes Wesel (unbefristet)

Wesel
Land Nordrhein-Westfalen
Arbeit vor Ort Festanstellung Vollzeit Teilzeit

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Informationen zum Job

Im Finanzamt Wesel ist zum 01.08.2025 eine unbefristete Mitarbeiterstelle (w/m/d) im Bereich Büroservice in Vollzeit zu besetzen.

 


Tätigkeitsprofil

Die Aufgaben des Büroservices in den Finanzämtern sind sehr vielschichtig. Durch Ihre Arbeit bilden Sie einen Teil der Schnittstelle zwischen dem Finanzamt und der Außenwelt und helfen dabei, einen reibungsloseren Ablauf aller anstehenden Aufgaben im Arbeitsalltag des Finanzamtes zu gewährleisten.


 


Das Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

 


Poststelle


  • Leerung des Hausbriefkastens
  • Öffnen, Kennzeichnen, Zuordnen und Weiterleitung der Eingangspost entsprechend der Zuständigkeit
  • Scannen der Briefpost und Nachbearbeitung der Eingangspost
  • Zuordnung und Weiterleitung eingehender E-Mails, Faxe und sonstiger elektronischer Eingänge
  • Bearbeitung/Fertigstellung der Ausgangspost für Botendienste und Post-Dienstleister
  • Bearbeitung der eingehenden (Papier-)Steuererklärungen sowie das Scannen und die Nachbearbeitung der Steuererklärungen
  • Post- und Aktentransporte im Haus
  • Botendienste außer Haus
     

Empfang


  • Besetzung des Empfangs während der allgemeinen Öffnungszeiten
  • Regelung des Besucherverkehrs/ Eingangskontrolle
  • Bedienung des Online-Terminvereinbarungstools
  • Erteilung von Auskünften und Ausgabe von Vordrucken
     

Hausverwaltung


  • Mithilfe bei Trageumzügen, Umlagerung von Altakten (Anforderung: körperliche Belastbarkeit), Kurierfahrten (Anforderung: Führerschein Klasse B)
  • Unterstützung bei der Materialverwaltung
  • Auffüllen der Materiallager in den Dienstgebäuden
  • Vertretung der Altaktenverwaltung
     

Sonstiges


  • Sonstige Aufgaben nach Zuweisung bei Bedarf (bspw. Vertretung des Hausmeisterdienstes im Bedarfsfall, z.B. Schließdienst)
     

Die Aufzählung ist nicht abschließend und umfasst auch einzelne Tätigkeitsfelder, die in der Regel als Vertretung (z. B. Urlaub, Krankheit) oder unterstützend bei besonderen Arbeitsspitzen wahrzunehmen sind. Eine Änderung der Aufgabenzuordnung, zum Beispiel auf Grund der Einführung neuer Strukturen und Arbeitsweisen, ist jederzeit möglich.


 


An den Bewerberkreis werden folgende Anforderungen gestellt:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • ausgeprägte Kommunikationsfähig- und freudigkeit
  • Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgern/innen und Kollegen/innen
  • ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft und Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Motivation, Lernbereitschaft und selbstständiges Arbeiten
  • Flexibilität wegen des Einsatzes mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten und im Hinblick auf die Arbeitszeit
  • schnelle Auffassungsgabe und Organisationsfähigkeit
  • gute und sichere PC-Kenntnisse (MS Outlook, MS Word, MS Excel); Erfahrungen in der Arbeit mit Fachprogrammen wäre wünschenswert
  • körperliche Belastbarkeit (Heben, Tragen usw. zum Teil auch über 10 kg, hinreichendes Seh- und Hörvermögen)
  • sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

 


Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich Montag bis Freitag zwischen 06.00 Uhr und 18.00 Uhr.


 


Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine weitere Entwicklung ist bei entsprechender Aufgabenübertragung möglich.


 


Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.


In Nordrhein-Westfalen leben Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch in der Finanzverwaltung widerspiegelt und ermutigen deshalb Personen mit Migrationshintergrund, sich bei uns zu bewerben.


 


Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet.


 


Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:


https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534280



Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen Frau Wesendonk, Finanzamt Wesel unter 0281/105-2092 und Frau Gertges, Finanzamt Wesel 0281/105-2256 gerne zur Verfügung.


 


 


 


Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren

 


Dem Finanzamt Wesel ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:


Finanzamt Wesel
Heuberg 8,
46483 Wesel
Tel.: 0281-105-0
E-Mail: GST-5130@fv.nrw.de
http://www.finanzverwaltung.nrw.de


Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Wesel erreichen Sie wie folgt:


Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamtes Wesel
c/o Finanzamt Wesel
Heuberg 8,
46483 Wesel
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA130@fv.nrw.de


Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.


Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.


Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt Gütersloh Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gesammelt.


Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.


Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.


  • Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO ·
  • Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
  • Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang


nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.


Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Arbeitsort

Heuberg 8, 46483 Wesel

Mehr zum Job

Beschäftigungsart Festanstellung
Arbeitszeit Vollzeit, Teilzeit
Arbeitsort
Heuberg 8, 46483 Wesel