Die Bezirksregierung Köln sucht
mehrere weitere Mitarbeiter:innen (m/w/d)
in einer Zentralen Flüchtlingsunterbringungseinrichtung (ZUE)
des Landes NRW im Regierungsbezirk Köln am Standort Leverkusen
(Entgeltgruppe 9a TV-L)
in Dezernat 20 – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – ab Antritt auf zwei Jahre befristet
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
Unser Angebot: Ihre Benefits
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Die Unterstützung der Verwaltung der Flüchtlingsunterkunft
Dem Dezernat 20 der Bezirksregierung Köln obliegt die bezirksweite Zuständigkeit für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Asylsuchenden sowie die Organisation des Betriebs der Unterkünfte (Erstaufnahmeeinrichtungen und zentrale Landesunterkünfte). Es überwacht und kontrolliert die vertragsgerechte Leistungserbringung und Aufgabenwahrnehmung der Betreuungsverbände und Sicherheitsdienstleister und initiiert bei Bedarf Optimierungen.
Ihre Aufgaben
In Dezernat 20 unterstützen Sie die Liegenschaftsverwaltung mit vielseitigen Aufgaben:
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
eine abgeschlossene juristisch- oder verwaltungsgeprägte Ausbildung, z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellte oder
eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung aus einem bürobezogenen Tätigkeitsbereich, z.B. Kaufleute für Büromanagement oder ein vergleichbarer Abschluss nach DQR 4 und
eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem der vorgenannten Berufsfelder.
Persönlich:
Von Vorteil sind:
Hinweis: Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, sind bei einem Einsatz in einer Flüchtlingsunterbringungseinrichtung verpflichtet, einen Nachweis über einen Masern-Impfschutz zu erbringen. Als Nachweis ist vorzulegen:
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Checkliste Bewerbungsunterlagen:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bewerben Sie sich bis zum 26.01.2025:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534077
Sie wollen noch mehr zur Stelle wissen?
Melden Sie sich einfach bei den genannten Ansprechpersonen.
Hinweise
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis beim Land NRW befunden haben, können gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht berücksichtigt werden.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
*Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die tatsächliche wöchentliche Mindeststundenzahl richtet sich nach den dienstlichen Notwendigkeiten der einzelnen Unterkunft.
**Die Möglichkeit von Telearbeit in einer Flüchtlingsunterbringungseinrichtung befindet sich derzeit in einer Erprobungsphase.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Wir setzen auf Vielfalt, lehnen Diskriminierung ab und denken nicht in Kategorien wie etwa Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Menschen aller Nationalitäten können in der Landesverwaltung als Tarifbeschäftigte arbeiten. Bewerbungen von Personen aus Drittstaaten sind nur mit gütiger Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit möglich. Dazu behalten wir uns im Bewerbungsprozess die Abfrage vor. Wenden Sie sich bei Fragen zu Bewerbungen ohne deutschen Pass an die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!