Die Bezirksregierung Köln sucht
mehrere Volljurist:innen (m/w/d)
als Dezernent:innen für das Förderprogramm der Wiederaufbauhilfe
am Standort Köln
(Entgeltgruppe 13 TV-L)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt – ab Antritt auf zwei Jahre befristet
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen. Die über 2.000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
Unser Angebot: Ihre Benefits
Ihr zukünftiger Tätigkeitsbereich: Die private und kommunale Wiederaufbauhilfe
Die Flutkatastrophe hat im Juli 2021 große Schäden in unserem Regierungsbezirk verursacht. In unserem Teildezernat „Umsetzung der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW“ des Dezernats 35 (Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie –förderung) führen und leiten Sie als Dezernent:in gemeinsam mit weiteren juristisch und verwaltungsausgebildeten Dezernent:innen ein dynamisches, engagiertes sowie hoch motiviertes Team bei der Gewährung von Hilfeleistungen zur Beseitigung der 2021 durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe verursachten Schäden.
Ihre Aufgaben: Mit besonderer Bedeutung
Ihre Tätigkeit als Dezernent:in in der Wiederaufbauhilfe umfasst unterschiedliche und anspruchsvolle Aufgaben. Neben der Führung und Leitung eines Sachbereiches im Teildezernat koordinieren und steuern Sie die Bearbeitung von Anträgen.
In der privaten Wiederaufbauhilfe steuern Sie den Ersatz von Schäden an Hausrat und an Wohngebäuden von Privatpersonen. In der kommunalen Wiederaufbauhilfe koordinieren Sie Bearbeitung der Anträge von öffentlichen Antragsteller:innen. In beiden Bereichen widmen Sie sich auch allen koordinierenden Fragen der Auszahlung und Abrechnung.
Im Einzelnen:
Der Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie Spaß daran haben, ab dem ersten Tag als Führungskraft zu arbeiten, Durchsetzungsvermögen besitzen, über eine gute Kommunikationsfähigkeit verfügen und gerne Verantwortung übernehmen wollen. Wenn Sie aufgeschlossen für gesellschaftliche Zusammenhänge sind und Interesse an der öffentlichen Verwaltung haben, dann sind Sie bei uns genau richtig.
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
Persönlich:
Ein sicherer Umgang mit den üblichen Software-Anwendungen wird vorausgesetzt. Kenntnisse im Bereich E-Government und weitergehendes Interesse an IT-Themen sind ebenfalls erwünscht.
Von Vorteil:
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Checkliste Bewerbungsunterlagen:
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Auswahlgespräche inkl. Assessment-Center Verfahren in der 06. und 07. Kalenderwoche zu führen.
Bewerben Sie sich bis zum 02.02.2025:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534053
Sie wollen noch mehr zur Stelle wissen? Melden Sie sich einfach bei:
Fachliche Fragen: Herr Fuchs – Personaldezernat, tobias.fuchs@bezreg-koeln.nrw.de, (0221) 147 - 5132
Fragen zum Bewerbungsverfahren: Frau Kempen - Personaldezernat, bewerbung01@bezreg-koeln.nrw.de, (0221) 147 - 2573
Hinweise:
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis beim Land NRW befunden haben, können gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht berücksichtigt werden.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!