Die Bezirksregierung Münster sucht ab sofort
befristet Sachbearbeiter:innen (m/w/d)
für die Abwicklung der Corona-Hilfsprogramme
Wir für die Region!
Wir vertreten die NRW-Landesregierung im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region und planen die regionale Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Schule, Kultur, Gesundheit, Städtebau, Verkehr und Sicherheit. Unsere etwa 1.800 Mitarbeitenden bieten einen umfangreichen Service für Unternehmen, Kommunen und Verbände. Damit tragen sie Mitverantwortung für das Wohl von 2,6 Millionen Menschen in unserer Region.
Ihr neues Dezernat:
Die Bezirksregierung ist die Bewilligungsstelle für die Corona-Wirtschaftshilfen im Regierungsbezirk. Der Schwerpunkt liegt in der Prüfung und Entscheidung über die Gewährung von finanzieller Unterstützung an Unternehmen und Selbstständige, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind.
Möchten Sie dieser Tätigkeit teamorientiert und in einem von gegenseitiger Wertschätzung geprägten Betriebsklima in zentraler Lage im Herzen Münsters am Domplatz nachgehen? Dann unterstützen Sie unser Dezernat 34 als
Sachbearbeiter:in (m/w/d) – Corona-Wirtschaftshilfen
Mehr über die vielfältigen Aufgaben der Bezirksregierung Münster als Arbeitgeber finden Sie auf www.brms.nrw.de.
Das sind Ihre Aufgaben:
Das bringen Sie mit:
Aus personalpolitischen Erwägungen können bei der Besetzung von Stellen in der Aufbaugruppe 09b aV / Laufbahngruppe. 2.1 (ehemals gehobener Dienst) lediglich Juristinnen und Juristen berücksichtigt werden, die das zweite juristische Staatsexamen/ die zweite juristische Staatsprüfung nicht abgeschlossen haben.
Darauf können Sie sich freuen:
Sind Sie bereit, sich mit Kompetenz und Engagement für die Abwicklung der Corona-Hilfsprogramme einzusetzen? Dann bewerben Sie sich per E-Mail an ausschreibungen@brms.nrw.de.
Bitte fassen Sie Ihre Unterlagen in chronologischer Reihenfolge in einer PDF-Datei zusammen.
Ihre Fragen zur ausgeschriebenen Stelle beantwortet Ihnen:
Sie möchten etwas zum Bewerbungsverfahren wissen?
Besondere Hinweise
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.