In dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Direktion Kriminalität ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine für die Dauer einer Elternzeitvertretung bis zum 12.08.2026 befristete Teilzeitstelle mit einem wöchentlichen Umfang von 19 Stunden 55 Minuten pro Woche als
Sachbearbeitung für die Kriminalprävention (Verhaltensprävention) (m/w/d)(EG 11 TV-L)
zu besetzen.
Das Polizeipräsidium Mönchengladbach ist eine Kreispolizeibehörde mit ca. 900 Beschäftigten, davon ca. 710 Beamtinnen und Beamte.
Eine flexible und familienorientierte Personalpolitik ermöglicht den Beschäftigten eine gute Balance von Beruf und Familie. Umfangreiche Angebote wie eine individuelle und flexible Arbeitszeitgestaltung, Telearbeitsplätze und ein vielfältiges Gesundheitsmanagement tragen hierzu bei. Durch die gute Infrastruktur mit zwei Hauptbahnhöfen und vier angrenzenden bzw. durchquerenden Bundesautobahnen ist Mönchengladbach von den Ballungszentren Düsseldorf, Köln und dem Ruhrgebiet innerhalb kürzester Zeit zu erreichen.
Organisatorische Anbindung
Die o.g. Stelle ist dem Leiter des Kriminalkommissariats Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O) unterstellt. Der Dienstort ist Mönchengladbach-Rheydt.
Der Bereich KP/O ist für Präventionsarbeit und Opferschutz unterschiedlicher Deliktsbereiche zuständig.
Polizeivollzugsbeamte und Regierungsbeschäftigte arbeiten hier eng zusammen.
Formale Voraussetzungen
Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung
- soziale Arbeit oder
- Erziehungs- und Bildungswissenschaft oder
- Psychologie
und
eine gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
Wünschenswerte Voraussetzungen
- mehrjährige und einschlägige Berufserfahrung
- sicheres Auftreten im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen
- Kenntnisse und Affinität im Umgang mit sozialen Netzwerken sowie digitalen Kommunikationswegen (z. B. Facebook, Twitter, Instagram, Whats-App)
- Vorkenntnisse im Bereich Prävention
Aufgabenbereich
Die zu besetzende Stelle umfasst den Bereich der Verhaltensprävention für unterschiedliche Zielgruppen.
- Präventionsarbeit mit grundsätzlichem Fokus auf der Verhaltensprävention (z.B. Cybercrime, Sucht- und Drogenprävention, Gewaltprävention/ Zivilcourage, politisch motivierte Kriminalität)
- Mitwirken am polizeilichen Jugendschutz
- Unterstützen und Mitwirken in bestehenden Netzwerken und Gremien
- Konzipieren und Durchführen von Schulungen und Vorträgen für präventionsrelevante Zielgruppen
- Zusammenarbeit mit Jugendamt und Schulen insb. zur „Bekämpfung der Jugendkriminalität"
- Mitwirkung an der Festlegung von Präventionsstrategien und -schwerpunkten
- Beraten von Eltern und Unterstützen von Lehrkräften, beispielsweise durch Elternabende und Lehrerfortbildungen
- Unterstützen bei der Durchführung von Präventionsprojekten und Aktionstagen
- Beratung und Fortbildung von externen Multiplikatoren im Bereich ‚Prävention‘
Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- Engagement, Eigeninitiative und Flexibilität
- Teamfähigkeit
- Ergebnisorientierung / Leistungsmotivation
- Fähigkeit zum Tragen von Lasten über 15 Kg (z. B. Broschüren, Hardware zu Präsentationsorten)
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Hinweise:
Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Sofern die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung - unabhängig von der Berufserfahrung sowie sonstigen Qualifikationen - nicht berücksichtigt werden.
Wir weisen darauf hin, dass bestimmte Bereiche von Behörden und öffentlichen Einrichtungen als besonders sicherheitsempfindlich eingestuft sind. Es gilt daher, diese Bereiche besonders vor Angriffen von außen zu schützen. Jede Person, die Zugang zu solchen Einrichtungen hat, muss vertrauenswürdig und zuverlässig sein. Um dies zu überprüfen, müssen Personen mit Zugang zu besonders schützenwerten Einrichtungen eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen.
Wir bitten daher mit Übersendung Ihrer Bewerbung auch um Ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung über unsere polizeilichen Informationsdienste.
Gesetzliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen in Nordrhein-Westfalen ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW).
Weiter werden die gesundheitlich-körperliche Eignung für berufsfeldtypische Aufgaben sowie die Bereitschaft zum Dienst bei besonderen Einsatzlagen der Polizei auch außerhalb der Regelarbeitszeit vorausgesetzt.
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis 19 Stunden und 55 Minuten in der Woche (19,91 h). Eine Besetzung der Stelle in abgewandelter Teilzeit ist grundsätzlich möglich, solange die Arbeitszeitanteile vollständig bedient werden.
Verfahren
Ihre schriftliche Bewerbung übersenden Sie bitte ausschließlich als pdf-Dokument bis zum 09.01.2025 per E-Mail (Betreff: SB Kriminalprävention) an
Stellenbesetzung.Moenchengladbach@polizei.nrw.de
Nach Möglichkeit bitten wir um die Übersendung der Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei.
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
ein Anschreiben unter Angabe der „wünschenswerten Voraussetzungen“, die Sie erfüllen und ggfls. dazu vorhandene Nachweise
ein aktueller Lebenslauf
ein Nachweis über das abgeschlossene Studium entsprechend der formellen Voraussetzungen
Arbeitszeugnisse, die ggf. einschlägige Berufserfahrung belegen
ein Nachweis über die gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Bewerbungen Berücksichtigung finden können.
Sofern Sie bereits bei einer Behörde arbeiten, ist in der Bewerbung das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Im Falle einer Versetzung wird vorbehalten, zunächst die bestehende Entgeltgruppe für einen Erprobungszeitraum von sechs Monaten beizubehalten und die Stellenbesetzung unter Zahlung einer Zulage vorzunehmen.
Die Auswahlentscheidung wird gegebenenfalls auf Grundlage eines strukturierten Interviews erfolgen.
Informationsmöglichkeiten:
Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet stehen Ihnen Herr Wilms (Tel.: 02161/29-12500) zur Verfügung. Zum Auswahlverfahren kann Frau Schumacher (Tel.: 02161/29-17107) Auskunft erteilen.
Datenschutzhinweise für Stellenausschreibungen des
Polizeipräsidiums Mönchengladbach
– Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)–
Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung:
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Polizeipräsidium Mönchengladbach, Krefelder Straße 555, 41066 Mönchengladbach.
Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter:
Polizeipräsidium Mönchengladbach Datenschutzbeauftragter, Krefelder Straße 555, 41066 Mönchengladbach oder
per E-Mail: datenschutz.moenchengladbach@polizei.nrw.de
Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate).
Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht:
Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO).
Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen.
Wer bekommt meine Daten?
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom Polizeipräsidium Mönchengladbach verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist.
Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden.
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).
Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind.
Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO.
Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt?
Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen.
Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.