Die Bezirksregierung Köln sucht
eine Sachbearbeitung (m/w/d)
im Bereich der Städtebauförderung
am Standort Köln Scheidtweilerstraße
(Entgeltgruppe 11 TV-L)
in Dezernat 35 – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – ab Antritt auf zwei Jahre befristet
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
Unser Angebot: Ihre Benefits
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Die Städtebauförderung
Das Dezernat 35 – Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie –förderung ist das zentrale Baudezernat der Bezirksregierung und setzt unter anderem die Programme der Städtebauförderung um. Kreise, Städte und Gemeinden werden in der nachhaltigen Entwicklung ihrer Stadtteile mit Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes NRW unterstützt. Dezernat 35 berät die Kommunen, prüft die Anträge und bewilligt die Zuschüsse.
Ihre Aufgaben: Mit besonderer Bedeutung
Ihr Aufgabengebiet umfasst die verwaltungsseitige Betreuung und Umsetzung der Förderprogramme, im Einzelnen:
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
Persönlich:
Vorteilhaft sind außerdem:
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Checkliste Bewerbungsunterlagen:
✓ Anschreiben
✓ Lebenslauf
✓ Qualifikationsnachweise (inkl. Studienmodulübersicht)
✓ Arbeitszeugnisse
✓ Ggf. Schwerbehindertenausweis
Bewerben Sie sich bis zum 17.11.2024:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533827
Sie wollen noch mehr zur Stelle wissen? Melden Sie sich einfach bei:
Sie haben Fragen zu Ihrer Bewerbung und dem Auswahlverfahren? Melden Sie sich bei:
Hinweise
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis beim Land NRW befunden haben, können gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht berücksichtigt werden.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehinderten-ausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!