Der Generalstaatsanwalt in Hamm stellt fortlaufend
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (m/w/d)
für die zehn Staatsanwaltschaften seines Zuständigkeitsbereichs (Staatsanwaltschaften Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn, Siegen) ein.
Wir bieten einen anspruchsvollen Beruf mit großer gesellschaftlicher und sozialer Verantwortung, ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum mit der Möglichkeit der Spezialisierung in Sonderabteilungen, eine eigenverantwortliche Tätigkeit mit umfassender Entscheidungskompetenz, persönliche und finanzielle Sicherheit, eine intensive und kollegiale Einarbeitung sowie vielfältige Fortbildungs- und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Darüber hinaus bieten wir Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die u.a. durch flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle gewährleistet wird.
Voraussetzungen
Gesucht werden Volljuristinnen und Volljuristen, die 9,0 Punkte oder mehr im zweiten Staatsexamen erzielt haben oder sich bei mehr als 7,75 Punkten durch besondere Eigenschaften auszeichnen. Befristet bis zum 31.12.2025 besteht auch die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens 7,0 Punkten zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen, wenn sie über besondere Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Strafrechtspflege verfügen. Hierzu zählen insbesondere eine mit Erfolg bei einer Staatsanwaltschaft abgeleistete Referendarstation, besondere Studienleistungen im Bereich der Strafrechtspflege oder einschlägige Erfahrungen im Rahmen einer beruflichen Vortätigkeit (z.B. als Strafverteidigerin/Strafverteidiger, Amtsanwältin/Amtsanwalt oder Rechtspflegerin/Rechtspfleger).
Die weiteren Voraussetzungen für den staatsanwaltlichen Probedienst in Nordrhein-Westfalen sind:
Bewerbung
Die Bewerbung kann formlos an den
Generalstaatsanwalt in Hamm
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
gerichtet werden. Insbesondere sollte sie folgende Angaben enthalten:
Der Bewerbung sollten die üblichen Unterlagen – Zeugnisse in einfacher Ablichtung – beigefügt werden, namentlich
Der Vorstellungstermin
Das Auswahlverfahren für den staatsanwaltlichen Dienst wird in Form eines strukturierten Einzelgesprächs durchgeführt. Feste Einstellungstermine bestehen nicht. Derzeit wird mindestens einmal im Monat ein Auswahlgespräch durchgeführt. Die Vorstellungsgespräche werden kurzfristig anberaumt.
An dem etwa 45-minütigen Interview nehmen in der Regel der Generalstaatsanwalt, sein Vertreter, Behördenleitungen zweier Staatsanwaltschaften des hiesigen Bezirks, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Mitglied des Bezirksstaatsanwaltsrats teil.
Inhaltlich bezieht sich das Einzelinterview u.a. auf Aspekte des bisherigen Lebensweges, persönliche Eigenschaften sowie Ansichten und Einstellungen zu Fragen des staatsanwaltlichen Tätigkeitsbereichs. Dabei werden teilweise auch kleinere Fallbeispiele mit Problem- und Konfliktsituationen aus dem beruflichen Alltag erörtert.
Im Anschluss an den Vorstellungstermin erhalten Bewerberinnen und Bewerber in der Regel noch am selben Tage telefonisch Nachricht darüber, ob sie eingestellt werden sollen oder nicht.
Sofern eine Einstellung erfolgen soll, sind von den Bewerberinnen und Bewerbern noch folgende ergänzende Unterlagen einzuholen/auszufüllen und einzureichen:
Nach der Einstellung
Bewerberinnen und Bewerber für den staatsanwaltlichen Dienst werden unter Übernahme in das Richterverhältnis auf Probe (§ 12 DRiG) eingestellt.
Während der auf mindestens 3 Jahre bemessenen Probezeit (§ 10 Abs. 1 DRiG) erfolgt der Einsatz bei einer Staatsanwaltschaft des hiesigen Geschäftsbereichs, wobei während dieser Zeit gegebenenfalls auch ein Wechsel zu einer anderen Staatsanwaltschaft im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamm in Betracht kommen kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Laufbahnwechsel.
Für die Dauer der Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft führen Richterinnen und Richter auf Probe die Bezeichnung "Staatsanwältin" oder "Staatsanwalt" (§ 19a DRiG).
Richterinnen und Richter auf Probe erhalten Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe R 1 der Landesbesoldungsordnung R. In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen gewährt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Bei Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung bitten wir um Beifügung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides.
Auch Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.