Die Kreispolizeibehörde Viersen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Tarifbeschäftigte/einen Tarifbeschäftigten (w/m/d) für die
Sachbearbeitung für die Informationstechnische Ermittlungsunterstützung,
insb. im Bereich kinderpornografischer Datenbestände im Kriminalkommissariat 1.
Die Kreispolizeibehörde Viersen ist zuständig für die Innere Sicherheit im Gebiet des Kreises Viersen mit zirka 300.000 Einwohnern in 9 Kommunen und einer Gesamtfläche von 563 km².
Werden Sie Teil dieser Behörde und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit im Kreisgebiet.
Informationen zur Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen und der Organisation der Kreispolizeibehörde Viersen können unter folgenden Links abgerufen werden:
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 39 Stunden und 50 Minuten am Dienstort Viersen-Dülken.
Aufgabenschwerpunkte:
Bewerberprofil:
Wünschenswerte Voraussetzungen:
Das bringen Sie außerdem mit:
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 11 TV-L (mit Studium) bzw. 10 TV-L (mit Ausbildung) mit der Möglichkeit einer späteren Höhergruppierung in 11 TV-L.
Darüber hinaus bietet die KPB Viersen:
Die Kreispolizeibehörde Viersen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen. In Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Haben Sie Interesse?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (ausschließlich per E-Mail in Form eines einzigen PDF-Dokuments) bis zum 06.11.2024 an die E-Mailadresse
Bewerbungen.Viersen@polizei.nrw.de
Die Bewerbungen müssen der Kreispolizeibehörde Viersen zum genannten Termin mit allen erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, etc.) vorliegen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Um das Stellenbesetzungsverfahren zeitnah abwickeln zu können, wird auf die Versendung von Eingangsbestätigungen verzichtet. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie unaufgefordert eine schriftliche Mitteilung. Von daher wird darum gebeten, von Nachfragen zum Verfahrensstand Abstand zu nehmen.
Für weitere fachliche Informationen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen gerne der Leiter des KK 1, EKHK Herr Ingo Thiel, Telefon: 02162 377-3100, als Ansprechperson zur Verfügung.
Fragen zum Bewerbungsverfahren können Sie gerne an Frau Anna Worch, Telefon: 02162 377-4216, richten.
Der Umgang und insbesondere die Auswertung inkriminierter Dateien (Bildern/Videos) aus dem Bereich der Kinderpornografie ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, mit der ggfs. auch belastende Eindrücke verbunden sein können. Bitte bewerten Sie für sich selbst im Vorfeld einer Bewerbung, ob Sie den psychischen Belastungen, auch über einen längeren Zeitraum, gewachsen sind.
Hinweise zum Auswahlverfahren
Die administrative Vorauswahl wird durch die Kreispolizeibehörde Viersen vor den zentralen Prüfverfahren/ Verfahrensteilen getroffen. Danach werden die ausgewählten vollständigen Bewerbungsvorgänge durch die Kreispolizeibehörde Viersen dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten NRW (LAFP) für den zentralen Verfahrensteil übermittelt.
Anschließend werden die Bewerberinnen und Bewerber vom LAFP NRW zum zentralen Eignungsfeststellungsverfahren eingeladen. Bei dem zentralen Verfahren handelt es sich um einen Kognitiven Leistungstest (KLT).
Der KLT wird mittels eignungs-diagnostischer PC-Verfahren externer Dienstleister durchgeführt.
Das LAFP NRW trifft auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem KLT eine Entscheidung über die Zulassung zum weiteren Auswahlverfahren (Eignungsfeststellung).
Diesem Verfahren folgt ein dezentraler Verfahrensteil in der Kreispolizeibehörde Viersen, der aus einem strukturierten Interview besteht. Die Einladung hierzu erfolgt durch die Kreispolizeibehörde Viersen.
Nach Abschluss des dezentralen Auswahlverfahrens meldet die Kreispolizeibehörde Viersen dem LAFP NRW, welche Bewerberin/welcher Bewerber unter Berücksichtigung der Grund-sätze der Bestenauslese zur Einstellung vorgesehen ist. Eine finale Freigabe erfolgt durch das LAFP NRW.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren:
Der Kreispolizeibehörde Viersen ist es ein Anliegen, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden.
Die über Sie erhobenen Daten werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens einschließlich eventueller Rechtsbehelfsverfahren und für eine möglicherweise zu Stande kommenden Begründung eines Arbeitsverhältnisses verwendet. Kommt ein Arbeitsverhältnis nicht zustande, werden die Daten unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Auf den entsprechenden Anhang wird verwiesen.
Hinweis: Mit der Bewerbung stimmen Sie einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung zu.