In der Medizinischen Fakultät OWL, AG Zelluläre Neurophysiologie, ist die folgende Position zu besetzen:
Technische*r Assistent*in (m/w/d) - Zelluläre Neurophysiologie
Kennziffer: Tech25129; Start: nächstmöglich; Vollzeit; Vergütung bis zu E7 TV-L; unbefristet
An der Universität Bielefeld erhalten Sie die einmalige Gelegenheit, an der Gestaltung einer modernen humanmedizinischen Fakultät mitzuwirken. Der Lehrbetrieb der Medizinischen Fakultät sowie des in Errichtung begriffenen Universitätsklinikums OWL der Universität Bielefeld wurde im Wintersemester 2021/22 aufgenommen. An der Medizinischen Fakultät erwartet Sie eine herausfordernde und spannende Tätigkeit in der Arbeitsgruppe Zelluläre Neurophysiologie. Die Arbeitsgruppen untersucht mit zell- und molekularbiologischen sowie elektrophysiologischen Methoden Erkrankungen des Nervensystems. Das Lehrangebot umfasst im humanmedizinischen Curriculum die Themengebiete Physiologie und Pathophysiologie.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Das erwarten wir:
Das wünschen wir uns:
Unser Angebot
Interessiert?
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte nutzen Sie hierzu vorzugsweise unser Online-Formular, welches Sie über den folgenden Link erreichen: https://jobs.uni-bielefeld.de/job/apply/4293/technische-r-assistent-in-m-w-d-zellulaere-neurophysiologie
Kontakt
Prof. Dr. Erhard Wischmeyer
erhard.wischmeyer@uni-bielefeld.de
Anschrift
Universität Bielefeld
Medizinische Fakultät OWL
Ramona Hanke
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld
Die Universität Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und als familienfreundliche Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt im besonderen Maße im wissenschaftlichen Bereich sowie in Technik, IT und Handwerk. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. An der Universität Bielefeld werden Stellenbesetzungen auf Wunsch grundsätzlich auch mit reduzierter Arbeitszeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.