Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Verwaltungsbeamtin/einen Verwaltungsbeamten (m/w/d)
Laufbahngruppe 2.1 allgemeiner Verwaltungsdienst (A 9, A 10 oder A 11)
für die Sachbearbeitung im Bereich Rechtsangelegenheiten (Schwerpunkt Waffenrecht)
Wir bieten Ihnen
Einen sicheren Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten, Überstundenausgleich, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Vermögenswirksame Leistungen, stellenbezogene Fortbildungen, Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert, Teamzugehörigkeit, polizeiliches Arbeitsumfeld, gute ÖPNV-Anbindung, behördeneigenes Parkhaus, Gesundheitsprävention, Betriebssport, behördeneigene Kantine
Ihre Aufgaben sind u. a.
Prüfen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach dem Waffengesetz sowie Durchführen der entsprechenden waffen- und verwaltungsrechtlichen Verfahren (u.a. Ablehnung, Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse)
Fertigen von Antrags- und Klageerwiderungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Waffenrecht)
Vertreten der Behörde vor dem Verwaltungsgericht Köln (Waffenrecht)
Unterstützen bei waffenrechtlichen Kontrollen und Durchsuchungen
Organisieren der Bearbeitung zugewiesener Aufgaben; Planen nach Prioritäten und effizienten Abläufen
Unterstützen der Sachgebietsleitung bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben; Übernehmen besondere Aufgaben nach Weisung
Das bringen Sie mit
Laufbahnbefähigung zur Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemalige Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes mit Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. mit entsprechendem Bachelor-Abschluss), die nach einem Vorbereitungsdienst, der den Anforderungen des § 7 Abs. 1 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) entspricht, erworben wurde
Das zeichnet Sie aus
Informationen
Bewerbungsfrist
21.04.2025
Ihre Bewerbung
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache ausschließlich per E-Mail (eine PDF-Datei mit max. 5 MB) - unter Angabe der Kennziffer VB ZA 12 2025-03-20 im Betreff - an ZA22.koeln@polizei.nrw.de
Übliche Bewerbungsunterlagen
Sie haben Fragen?
Sonstige Hinweise
Zum Stellenbesetzungsverfahren werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die formale Voraussetzung („Das bringen Sie mit“) zum Ende der Bewerbungsfrist erfüllen.
Die Stellenbesetzung erfolgt unter Beachtung der Anforderungen des Art. 33 GG, ggf. unter Zugrundelegung eines strukturierten Interviews vor einer Auswahlkommission.
In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://url.nrw/datenschutz_stellen