Wir sind eine junge, innovative Universität mitten in der Metropole Ruhr. Ausgezeichnet in Forschung und Lehre denken wir in Möglichkeiten statt in Grenzen und entwickeln Ideen mit Zukunft. Wir leben Vielfalt, fördern Potenziale und engagieren uns für Bildungsgerechtigkeit, die diesen Namen verdient.
Die Universität Duisburg-Essen (UDE) sucht am Campus Essen in der Fakultät für Bildungswissenschaften, Institut für Soziale Arbeit und Sozialpolitik, an der Professur für Sozialrecht und Bürgerliches Recht eine:n
Wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in (w/m/d) (Entgeltgruppe 13 TV-L, 75 %)
Das Institut für Soziale Arbeit und Sozialpolitik (ISP) ist Teil der Fakultät für Bildungswissenschaften. Die Wissenschaftler:innen an dem multidisziplinär ausgerichteten Institut forschen insbesondere zu Fragen sozialarbeiterischer/sozialpädagogischer Interventionen, sozialer Dienstleistungen sowie sozialer Sicherung und lehren in den beiden Studiengängen „Soziale Arbeit“ (B.A. und M.A.). Die Arbeitsschwerpunkte der Professur für Sozialrecht und Bürgerliches Recht (Prof. Dr. Daniela Schweigler) liegen unter anderem in den Bereichen Teilhabe, Kinder- und Jugendhilfe, Existenzsicherung und Recht sozialer Dienstleistungen.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Sie erwartet
Besetzungszeitpunkt 15.7.2025
Vertragsdauer 3 Jahre
Arbeitszeit 75 Prozent einer Vollzeitstelle (eine – ggf. zeitweise – Aufstockung auf eine Vollzeitstelle ist vorbehaltlich der Zustimmung der Fakultät möglich)
Bewerbungsfrist 06.03.2025
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 081-24 an Frau Prof. Dr. Daniela Schweigler, Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Bildungswissenschaften, E-Mail daniela.schweigler@uni-due.de.
Informationen über die Fakultät und die ausschreibende Stelle finden Sie unter:
https://www.uni-due.de/biwi/isp/schweigler/index.php
Die Universität Duisburg- Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern (s. https://www.uni-due.de/diversity).
Sie strebt die Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.