Mitarbeiter
330000
Branche
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung

Land Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber

Georg-Glock-Str. 15, 40474 Düsseldorf

Wir sind der größte Arbeitgeber in NRW. Die wichtigste Ressource sind dabei die Menschen wie Sie, die mit Engagement und Verantwortung unser Land gestalten.

 

Verschiedenste Einsatzorte, eine Vielzahl interessanter Berufe und eine weltoffene Beschäftigungskultur - das ist NRW als Arbeitgeber:

 

Groß.

Wir sind das bevölkerungsreichste Bundesland mit über 300.000 Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten. Verteilt auf einer Fläche von 34.110 km² bieten wir Ihnen verschiedenste Einsatzmöglichkeiten im ganzen Land.

 

Vielfältig.

Unsere Aufgaben sind vielfältig: Über 100 verschiedene Berufsbilder, Ausbildungsplätze und duale Studienangebote in den unterschiedlichsten Bereichen warten auf Sie. Unsere Berufe kennenlernen.

 

Sicher.

Sicherheit ist nicht nur unsere Aufgabe. Wir bieten auch sicherste Beschäftigungsverhältnisse, ob als Beamtin oder Beamter oder als Beschäftigungsverhältnis mit geregeltem Tarifvertrag.

 

Bunt.

So bunt wie unser Land, so sind auch wir. Zu uns passen alle Menschen und wir achten besonders auf Integration, Inklusion, Diversität und Familienfreundlichkeit. Bei uns heißt es: „Alle zusammen für unser Land!“

 

Unsere attraktiven Rahmenbedingungen machen es Ihnen leicht, mit Engagement und Spaß die spannenden Aufgaben zu bearbeiten. Und das ist nicht nur versprochen, sondern rechtlich geregelt. Mehr Vorteile entdecken.

 

Karriere.NRW

Ein Land. Viele Möglichkeiten.

Besuchen Sie uns auf https://karriere.nrw/

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Jobs 817

Verwaltungskraft (m/w/d) in Teilzeit mit 29,87 Wochenstunden
Land Nordrhein-Westfalen
Bad Sassendorf-Ostinghausen
Arbeit vor Ort

Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem motivierten und engagierten Team für die Grüne Branche! Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sucht für das Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse in Bad Sassendorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Verwaltungskraft (m/w/d) in Teilzeit mit 29,87 Wochenstunden   Haus Düsse ist eines der Versuchs- und Bildungszentren im Bereich der Landwirtschaft. Hier werden praxisbezogene Versuche mit den Tierarten Schwein und Geflügel, sowie im Ackerbau und mit nachwachsenden Rohstoffen durchgeführt. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt auf Haus Düsse in der Durchführung von Bildungsaufgaben wie der überbetrieblichen Ausbildung in der Tierhaltung für Auszubildende und Praktikanten in Nordrhein-Westfalen. Des Weiteren bildet das Versuchs- und Bildungszentrum eine Schnittstelle für den Dialog zwischen Verbrauchern und landwirtschaftlichen Fachleuten.   Ihre Aufgabenschwerpunkte: Sie übernehmen allgemeine Sekretariats- und Assistenzaufgaben für die Leitung des Versuchs- und Bildungszentrums Landwirtschaft Haus Düsse. Sie sind erste/r Ansprechpartner/in der Mitarbeitenden für interne Servicedienste (z. B. Ein- und Ausgangspost, Telefondienst, interne und externe Korrespondenz, Betreuung der Zeiterfassung, Aktenführung). Sie übernehmen Aufgaben in der Buchhaltung.   Was Sie mitbringen: Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Kauffrau/ Kaufmann für Bürokommunikation oder eine andere, abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Bürodiensterfahrung zum Zeitpunkt der Aufgabenübertragung Freundliches, kundenorientiertes Auftreten Sehr hohes Maß an Zuverlässigkeit Ausgeprägte Teamfähigkeit Sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift Gutes Organisationstalent, Offenheit für Neuerungen Sehr gute PC- und MS-Office-Kenntnisse   Wir bieten Ihnen: flexible Arbeitszeiten umfassende Fort- und Weiterbildung E-Learning 30 Tage Urlaub zusätzliche Altersvorsorge über die VBL Kantine Betriebliches Gesundheitsmanagement Es handelt sich um eine befristete Stelle für die Dauer des Mutterschutzes und einer sich voraussichtlich anschließenden Elternzeit der jetzigen Stelleninhaberin. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) dotiert. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sind erwünscht.   Job kompakt: Bewerbung über Website Besetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt Besetzung in Bad Sassendorf Sie bringen die Bereitschaft und die Fähigkeit mit, teamorientiert, selbständig und innovativ zu arbeiten und sich in fremde und neue Sachverhalte einzuarbeiten? Sie wollen in einem modernen und familienfreundlichen Dienstleistungsunternehmen mit kurzen Entscheidungswegen und flachen Hierarchien arbeiten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an: Jasper Röttger, Telefon: 02945 989-122, E-Mail: jasper.roettger@lwk.nrw.de Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an: Reiner Brinkmöller, Telefon: 0251 2376-265, E-Mail: reiner.brinkmoeller@lwk.nrw.de Werden Sie Teil des Teams! Ihre Bewerbung reichen Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss-/Arbeitszeugnisse, Zertifikate/Nachweise) bis zum 29.05.2025 ausschließlich über das Bewerbermanagementsystem der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Anforderungsnummer 2949) ein. Den Zugang zum Bewerbermanagementsystem der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erhalten Sie über die Stellenanforderung unter https://www.landwirtschaftskammer.de/wir/stellen oder direkt unter https://career5.successfactors.eu/sfcareer/jobreqcareer?jobId=2949&company=LandwirtschP.  

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Münster
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Schulpsychologin / Schulpsychologe (w/m/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Münster
Arbeit vor Ort

Die Bezirksregierung Münster besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei befristete Teilzeitstellen als   Schulpsychologin / Schulpsychologe (w/m/d) (Entgeltgruppe 13 TV-L)   an der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster:   Stellenumfang von 0,4 befristet bis 31.10.2025 Stellenumfang von 0,5 befristet bis 14.08.2026   Der Einsatz erfolgt am Standort Münster.     Einstellungsvoraussetzungen: Zugangsvoraussetzung ist ein an einer Universität mit der Diplom– Prüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignet eingestuftes, Studium der Psychologie an einer Fachhochschule. Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.   Berufserfahrung im schulpsychologischen Dienst ist förderlich.   Die Einstellung erfolgt als Regierungsbeschäftigte:r in der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.    Die Arbeitszeit regelt sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Es ist notwendig, zu den Servicezeiten der Beratungsstelle tätig sein zu können. Mobiles Arbeiten ist möglich und notwendig. Die Teilnahme an den Teamsitzungen (derzeit am Donnerstag) ist obligatorisch.   Aufgabenschwerpunkte: Schulpsychologie unterstützt die Schulen aller Schulformen (einschl. der Ersatzschulen) der Stadt Münster, die Lehrkräfte sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages.   In der Schulpsychologischen Beratungsstelle arbeiten Beschäftigte des Landes und kommunale Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zusammen. Kooperationsbereitschaft wird vorausgesetzt.   Der Einsatz in den Schulen der Stadt umfasst die Hälfte der Arbeitszeit.   Die Aufgaben der Schulpsychologie erfolgen auf der rechtlichen Grundlage des Erlasses vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15). Hierzu gehören u. a.:   Unterstützung von Schulen bei krisenhaften Situationen sowie bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen.   Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten und der Lehrkräfte bei Schulproblemen und Erziehungsfragen   Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler   Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften und Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten (u. a.  Einrichtungen der Jugendhilfe und der Erziehungsberatung)     Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.   Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.   Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.   Hinweis: Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.   Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis, Gleichwertigkeitsnachweis der ZAB bei ausländischem Abschluss, Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise) übermitteln Sie bitte über nachfolgenden Link bis zum 16.06.2025:   Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Münster einverstanden. https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534451 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier: https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/47/index.html   Auskünfte über die konkrete Stelle erhalten Sie bei der Leitung der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster, Frau Marisa Kube (0251/492-4080), Auskünfte über das Verfahren bei Frau Dieker (Tel.: 0251/411-5615).  

Arbeit vor Ort

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50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Marl
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Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
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Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (w/m/d) Professur für Entwicklungspsychologie
Land Nordrhein-Westfalen
Köln
Arbeit vor Ort

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (w/m/d) Professur für Entwicklungspsychologie Wir sind eine der größten und ältesten Universitäten Europas und gehören zu den größten Arbeitgeber*innen in unserer Region. Durch unser breites Fächerspektrum, die dynamische Entwicklung unserer Forschungsschwerpunkte und unseren Standort mitten in Köln sind wir attraktiv für Studierende und Forschende weltweit. Wir bieten vielfältige Karrierechancen in Wissenschaft, Technik und Verwaltung. Die Abteilung Entwicklungspsychologie (Prof. Dr. Birgit Träuble) am Department Psychologie forscht an kognitiven und sozialkognitiven Prozessen in der menschlichen Entwicklung mit Fokus auf frühe und mittlere Kindheit.   IHRE AUFGABEN Durchführung eines Forschungsprojektes im Bereich der (sozial-) kognitiven Entwicklungspsychologie Erhebung, Analyse und Management von entwicklungspsychologischen Daten Mitarbeit an wissenschaftlichen Publikationen Präsentation der Forschungsergebnisse auf Tagungen Eigene Weiterqualifikation - Promotion Lehre im Umfang von 2 SWS   IHR PROFIL Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, bevorzugt in Psychologie, Kognitions- oder Neurowissenschaften Hervorragende Methodenkenntnisse (Statistik, Programmierung und/oder Psychophysiologie) Organisationskompetenz, Teamfähigkeit und gute Deutschkenntnisse Erfahrung in der Entwicklung / Anwendung entwicklungspsychologischer Studiendesigns und des Datenmanagements Interesse an entwicklungspsychologischen Fragestellungen sowie Bereitschaft zu und Freude an der Arbeit mit Kindern Begeisterung für neue und innovative Methoden in der psychologischen Forschung   WIR BIETEN IHNEN Mitarbeit in einem motivierten Team Ein vielfältiges und chancengerechtes Arbeitsumfeld Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Flexible Arbeitszeitmodelle Umfangreiches Weiterbildungsangebot Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeit zur mobilen Arbeit Die Universität zu Köln fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Bewerbungen von Frauen werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Wir begrüßen ausdrücklich alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (19,92 Wochenstunden) zu besetzen. Die Stelle ist auf drei Jahre befristet. Sofern die entsprechenden tariflichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen, richtet sich die Vergütung nach der Entgeltgruppe 13 TV-L. Bitte bewerben Sie sich mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inkl. beigefügten Nachweisen für die gesuchten Qualifikationen ohne Bewerbungsfoto online unter: https://jobportal.uni-koeln.de. Die Kennziffer ist Wiss2505-05. Die Bewerbungsfrist endet am 31.05.2025. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Prof. Dr. Birgit Träuble unter b.traeuble@uni-koeln.de und schauen Sie in unsere FAQ´s.

Arbeit vor Ort
Gruppenleiter*in Elektrotechnik (m/w/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Essen
Arbeit vor Ort

Für unsere Abteilung Ingenieurtechnik Bau suchen wir am Standort Essen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in unbefristeter Anstellung eine*n Gruppenleiter*in Elektrotechnik (m/w/d). Ihre Aufgaben Verantwortung für die fachliche und disziplinarische Führung von Mitarbeitenden Erarbeitung und Steuerung von Veränderungsund Entwicklungsprozessen Mitgestaltung und Weiterentwicklung von Ausund Fortbildungskonzepten für die zugeordneten  Mitarbeitenden Überwachung, Controlling und Qualitätssicherung Kapazitätsplanung und -analyse für die Arbeitsgruppe Prüfung und Bewertung von extern vergebenen Ingenieurleistungen im Hinblick auf Kosten und Qualität zur Unterstützung der Projektleitung   Ihr Profil Abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik (Master, Diplom) oder vergleichbare Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung im elektrotechnischen Bereich Fundierte Erfahrung in der Planung, Instandhaltung und Betreuung elektrotechnischer Anlagen und Ausrüstungen unter laufendem Anlagenbetrieb Sehr gute Kenntnisse der einschlägigen Normen und Regelwerke (z. B. DIN, VDE, IEC) Idealerweise erste Führungserfahrung und Kompetenz in der Mitarbeitenden Führung Ausgeprägte Teamfähigkeit, Konfliktlösungskompetenz sowie unternehmerisches Denken und eigenverantwortliches Handeln    Emschergenossenschaft und Lippeverband sind gemeinsam der größte Abwasserentsorger und Betreiber von Kläranlagen in Deutschland und verlässlicher Partner unserer kommunalen und industriellen Mitglieder. Als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber mit rund 1.800 Mitarbeitenden realisieren wir die Abwasserreinigung, stellen den Hochwasserschutz sicher und bewirtschaften das Grund- und Regenwasser an Emscher und Lippe.   Mit Ihrer Arbeit in einem innovativen Umfeld gestalten Sie die Region aktiv mit und leisten einen wertvollen Beitrag zu einem nachhaltigen Umweltschutz. Unsere Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge bieten Ihnen Planungssicherheit im Hinblick auf Ihren Arbeitsplatz.   Wir streben eine Erhöhung unseres Frauenanteils an und fordern daher Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Frauen bevorzugt eingestellt. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung sind ausdrücklich erwünscht. Wir bieten flexible Arbeitszeitmodelle unter Einbezug von Teilzeitmöglichkeiten.   Möchten Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen? Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung – über unser Karriereportal – unter Angabe Ihrer Einkommensvorstellung und der Kennziffer 24-102.                     

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Coesfeld
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Ibbenbüren
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Altena
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

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