18 Bankkaufmann Jobs in Nordrhein-Westfalen

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Mitarbeiter/-in im Liquiditätsmanagement (Kasse) (w/m/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Aachen

Weitere InformationenDie Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 25 Stunden. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG10, je nach persönlicher Voraussetzung.Unser ProfilDas Dezernat für Finanzen gehört strukturell zur zentralen Hochschulverwaltung der RWTH Aachen und ist in sechs verschiedene Abteilungen untergliedert. Die Abteilung 7.6 - Liquiditätsmanagement (Kasse) ist ein Teil des Finanzdezernats und ist mit derzeit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verantwortlich für das Liquiditätsmanagement, d.h. sämtliche Aufgaben zur Überwachung und Sicherung der Finanzmittelströme und –bestände bis hin zum Barkassengeschäft sind hier angesiedelt. Des Weiteren ist der zentrale, elektronische Rechnungseingang ein Teil der Abteilung 7.6 – Liquiditätsmanagement (Kasse). Hier werden elektronische Eingangsrechnungen validiert und an die einzelnen Hochschuleinrichtungen weitergeleitet. In der Abteilung 7.6 ist die Funktion einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters im Anlagenmanagement zu vergeben.Ihr Profil Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbar) mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt oder vergleichbare Qualifikation Ausbildung als Bankkaufmann/-frau wäre zusätzlich wünschenswert bevorzugt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt vertiefte Kenntnisse im Bereich der Kapitalanlagen, insbesondere im Bereich der Wertpapiere und verzinslichen Anlagen Fachkenntnisse im Umgang mit Stiftungsvermögen sind von Vorteil SAP Kenntnisse wünschenswert aber keine Voraussetzung Bereitschaft zur Weiterbildung hinsichtlich aktueller gesetzlicher Anforderungen an Buchführung und Liquiditätsmanagement ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit ausgeprägte kommunikative und soziale Kompetenz  Organisationskompetenz sowie Fähigkeit zu selbständigem und eigenverantwortlichem Handeln  Befähigung zu einer querschnittsorientierten Arbeitsweise Ihre AufgabenDer Schwerpunkt dieser Stelle liegt in der Anlage der Liquidität und des Stiftungsvermögens der RWTH Aachen. Zudem ist die tägliche Überwachung und Sicherung der Finanzmittelströme (Cashpooling) Ihre Aufgabe. Darüber hinaus zählt auch die Mitgestaltung bestehender und neuer Prozesse in SAP zu Ihren Aufgaben. Sie arbeiten hierbei in einem Team mit mehreren Mitarbeitenden zusammen. Selbstverständlich werden Sie in Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfangreich eingearbeitet.Über unsDie RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben. Die Stellenausschreibung richtet sich an alle Geschlechter. Wir wollen an der RWTH Aachen University besonders die Karrieren von Frauen fördern und freuen uns daher über Bewerberinnen. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Im Sinne der Gleichbehandlung bitten wir Sie, auf ein Bewerbungsfoto zu verzichten. Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter https://www.rwth-aachen.de/dsgvo-information-bewerbung.Besoldung / Entgeltbis zu EG10, je nach persönlicher Voraussetzung

Quereinsteiger / Quereinsteigerinnen in den Gerichtsvollzieherdienst (m/w/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Köln

Quereinsteiger in den Gerichtsvollzieherdienst (m/w/d) in dem Bezirk des Oberlandesgerichts Köln zum 01.01.2025 Ihre Aufgaben: Als Gerichtsvollzieher/in vollstrecken Sie Urteile und Beschlüsse der Gerichte in Ihrem Bezirk und setzen u.a. Geldforderungen von Gläubigern gegen Schuldner durch. Im Zuge dessen sind Sie zuständig für: die Abnahme von Vermögensauskünften, die Ermittlung von Vermögensverhältnissen und die Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken, die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen aufgrund von Vollstreckungsbescheiden oder notariellen Urkunden, die Pfändung und Versteigerung von beweglichem Eigentum (z. Schmuck, Mobiliar, Kraftfahrzeuge), Zwangsräumungen. Für Zustellungen, Ladungen und konkrete Vollstreckungen sind Sie im Außendienst unterwegs. Bei all Ihren Aufgaben haben Sie nicht nur die Interessen der Gläubigerinnen bzw. Gläubiger, sondern auch immer den Schutz der Schuldnerin bzw. des Schuldners im Blick. Sie sorgen für einen gerechten Ausgleich zwischen Gläubigerin bzw. Gläubiger und Schuldnerin bzw. Schuldner.   Ihre Qualifikationen: Sie passen zu uns, wenn Sie: die Fachoberschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können, über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und sich in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf (z. Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau) mindestens drei Jahre bewährt haben, gesundheitliche Eignung für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes mitbringen (schwerbehinderte Menschen müssen das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Belastbarkeit besitzen), eine gültige PKW-Fahrerlaubnis besitzen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen Außerdem gelten für die voraussichtliche Übernahme in das Beamtenverhältnis folgende Voraussetzungen: Zum Zeitpunkt (voraussichtlich im Mai/Juni 2027) der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe haben Sie das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ausnahmen gibt es für schwerbehinderte Personen und bei Vorliegen von Kindererziehungszeiten, Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Sie sind bereit, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes   Sie möchten gerne mit Menschen arbeiten, sind kommunikativ, können sich gut organisieren und mit Zahlen umgehen? Sie sind außerdem empathisch, trauen sich aber auch zu, beherzt durchzugreifen, wenn es nötig ist? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!   Ihre Perspektiven: Wir bieten Ihnen eine Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit einem vielseitigen Aufgabenbereich sowie: eine flexible und grundsätzlich eigenständige Arbeitsgestaltung: Ihr Büro unterhalten Sie auf eigene Rechnung außerhalb des Amtsgerichtsgebäudes. Hierfür erhalten Sie eine zusätzliche besondere Gerichtsvollziehervergütung, aus der Sie die Kosten Ihres Büros und Geschäftsbetriebes bestreiten können, eine monatliche Unterhaltsbeihilfe während der Ausbildung, die sich aus einem monatlichen Grundbetrag (aktuell 382,32 Euro) und einem Familienzuschlag nach dem nordrhein-westfälischen Landesbesoldungsrecht zusammensetzt, nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eine Besoldung in die Besoldungsgruppe A 8 der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz. Grundsätzlich ist bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage möglich, die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Gerichtsvollzieherprüfung und Ihre Ernennung zum Gerichtsvollzieher / zur Gerichtsvollzieherin.   Über uns: Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitge- staltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung. Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewer- bers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.   Ihre Ansprechperson: Für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn und Köln: Margit Buslei - Telefon: 0221 7711-219 | E-Mail: margit.buslei@olg-koeln.nrw.de   Jetzt bewerben! Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 31.05.2024 an das Oberlandesgericht Köln online über das Bewerbungsportal ein. Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit diesem Online-Bewerbungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpersonen.

Quereinstieg in den Gerichtsvollzieherdienst
Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf

Wir suchen Quereinsteiger in den Gerichtsvollzieherdienst (m/w/d) in den Bezirken der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln zum 01.01.2025 Ihre Aufgaben: Als Gerichtsvollzieher/in (m/w/d) vollstrecken Sie Urteile und Beschlüsse der Gerichte in Ihrem Bezirk und setzen u.a. Geldforderungen von Gläubigern gegen Schuldner durch. Im Zuge dessen sind Sie zuständig für: die Abnahme von Vermögensauskünften, die Ermittlung von Vermögensverhältnissen und die Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken, die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen aufgrund von Vollstreckungsbescheiden oder notariellen Urkunden, die Pfändung und Versteigerung von beweglichem Eigentum (z. B. Schmuck, Mobiliar, Kraftfahrzeuge), Zwangsräumungen. Für Zustellungen, Ladungen und konkrete Vollstreckungen sind Sie im Außendienst unterwegs. Bei all Ihren Aufgaben haben Sie nicht nur die Interessen der Gläubigerinnen bzw. Gläubiger, sondern auch immer den Schutz der Schuldnerin bzw. des Schuldners im Blick. Sie sorgen für einen gerechten Ausgleich zwischen Gläubigerin bzw. Gläubiger und Schuldnerin bzw. Schuldner.   Ihre Qualifikationen: Sie passen zu uns, wenn Sie: die Fachoberschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können, über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und sich in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf (z. B. Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau) mindestens drei Jahre bewährt haben, gesundheitliche Eignung für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes mitbringen (schwerbehinderte Menschen müssen das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Belastbarkeit besitzen), eine gültige PKW-Fahrerlaubnis besitzen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Außerdem gelten für die voraussichtliche Übernahme in das Beamtenverhältnis folgende Voraussetzungen: Zum Zeitpunkt (voraussichtlich im Mai/Juni 2027) der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe haben Sie das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ausnahmen gibt es für schwerbehinderte Personen und bei Vorliegen von Kindererziehungszeiten, Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Sie sind bereit, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Sie möchten gerne mit Menschen arbeiten, sind kommunikativ, können sich gut organisieren und mit Zahlen umgehen? Sie sind außerdem empathisch, trauen sich aber auch zu, beherzt durchzugreifen, wenn es nötig ist? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!   Ihre Perspektiven: Wir bieten Ihnen eine Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit einem vielseitigen Aufgabenbereich sowie: eine flexible und grundsätzlich eigenständige Arbeitsgestaltung: Ihr Büro unterhalten Sie auf eigene Rechnung außerhalb des Amtsgerichtsgebäudes. Hierfür erhalten Sie eine zusätzliche besondere Gerichtsvollziehervergütung, aus der Sie die Kosten Ihres Büros und Geschäftsbetriebes bestreiten können, eine monatliche Unterhaltsbeihilfe während der Ausbildung, die sich aus einem monatlichen Grundbetrag (aktuell 2.382,32 Euro) und einem Familienzuschlag nach dem nordrhein-westfälischen Landesbesoldungsrecht zusammensetzt. Zusätzlich erhalten Sie Anteile der eingenommenen Gebühren (Vollstreckungsvergütung). nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eine Besoldung in die Besoldungsgruppe A 8 der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz. Grundsätzlich ist bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage möglich, die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Gerichtsvollzieherprüfung und Ihre Ernennung zum Gerichtsvollzieher / zur Gerichtsvollzieherin. Über uns: Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung. Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.   Ihre Ansprechpersonen: Für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf mit den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal: Steffen Rocker -Telefon: 0211 4971-396 | E-Mail: steffen.rocker@olg-duesseldorf.nrw.de Für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm mit den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen: Deborah Nowak - Telefon: 02381 272-5319 | E-Mail: deborah.nowak@olg-hamm.nrw.de Für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn und Köln: Margit Buslei - Telefon: 0221 7711-219 | E-Mail: margit.buslei@olg-koeln.nrw.de   Bewerben Sie sich jetzt! Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 30.04.2024 an das Oberlandesgericht Hamm und bis zum 31.05.2024 an die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln online über das Bewerbungsportal ein. Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit diesem Online-Bewerbungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpersonen.

Mitarbeit (m/w/d) in der Steuerabteilung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen am Dienstsitz Münster
Land Nordrhein-Westfalen
Münster

In der Steuerabteilung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist am Dienstsitz Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im mitarbeitenden Bereich mit einem Stellenanteil von 0,5 in Teilzeit zu besetzen. Die Oberfinanzdirektion NRW unterstützt an den Standorten Münster und Köln die 129 nordrhein-westfälischen Finanzämter bei der Steuerfestsetzung und Steuererhebung, bei der Ermittlung und Prüfung in Einzelfällen und übt sowohl die Dienst- als auch Fachaufsicht aus. Tätigkeitsprofil Für die Tätigkeit in der Steuerabteilung suchen wir engagierte und zuverlässige mitarbeitende Personen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Bearbeitung von Vorgängen des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Hierzu gehört insbesondere: die weitgehend selbständige Bearbeitung der von einer ausländischen Finanzverwaltung bereitgestellten bzw. die für eine Übermittlung an eine ausländische Finanzverwaltung vorgesehenen Informationen. Dies betrifft sowohl Einzelvorgänge als auch die im Rahmen des automatischen Informationsaustausches von einer ausländischen Finanzverwaltung übersandten Massenauskünfte. die Umsetzung der übrigen im Rahmen der internationalen Amtshilfe durch Informationsaustausch mit den Finanzämtern und dem Bundeszentralamt für Steuern zu führende Korrespondenz. die Verwaltung der Einzelvorgänge einschließlich der mit der fristgerechten Umsetzung des Informationsaustausches verbundenen Terminüberwachung. Das Aufgabengebiet umfasst zudem die Einstellung von Veröffentlichungen der Referate St 1 und St 2 im Intranet (intern), die allgemeine Mitarbeit im Referat St 1.   Anforderungsprofil Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellte/r Großhandelskauffrau/-mann Industriekauffrau/-mann Bankkauffrau/-mann Verwaltungsangestellte/r einschlägige, langjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software   Wir bieten Ihnen: einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit ausgezeichneten und familienfreundlichen Rahmenbedingungen (z.B. flexible Arbeitszeiten, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersversorgung, wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden 50 Minuten) eine kreative, eigenverantwortliche Tätigkeit in einem interessanten und abwechslungsreichen Aufgabengebiet und kollegialem Arbeitsumfeld die Möglichkeit, die eigene Bandbreite und Berufserfahrung zu erweitern.   Eine umfassende Einarbeitung in die Aufgaben wird gewährleistet. Die Oberfinanzdirektion bietet einen flexiblen Einsatz. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Tätigkeit im Rahmen von mobiler Arbeit i. H. v. bis zu 60 % des Beschäftigungsumfangs auszuüben.   Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 8 TV-L möglich.   Wenn Sie Interesse haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen: tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Nachweis über ggfs. vorliegende Schwerbehinderungen ggf. Angaben zu bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen bei vorheriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst bitte bis zum 19.05.2024 ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Finanzverwaltung unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533044   Bei Unvollständigkeit der genannten Unterlagen, kann Ihre Bewerbung leider keine Berücksichtigung finden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Falls Sie Fragen zum Arbeitsgebiet haben, stehen Ihnen Frau Reuter als zuständige Sachbearbeiterin (0251 934-2362) sowie der zuständige Referent Herr Eimler (0251 934-2297) gerne zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Re-gelungen bevorzugt berücksichtigen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.