558 Jobs als Kauffrau / Kaufmann (m/w/d) in Nordrhein-Westfalen

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Unbefristete Stelle (m/w/d) im Betriebsprüfungsinnendienst in Teilzeit (70 %) im Finanzamt Leverkusen
Land Nordrhein-Westfalen
Leverkusen
Arbeit vor Ort

Im Finanzamt Leverkusen ist zum 01.07.2025 eine unbefristete Stelle (m/w/d) im Betriebsprüfungsinnendienst in Teilzeit (Stellenanteil von 70 %) zu besetzen. Tätigkeitsprofil Die Aufgaben der Betriebsprüfungsinnendienste in den Finanzämtern sind vielschichtig. Die Hauptaufgabe besteht darin, mit Hilfe Ihrer Kenntnisse die Abläufe in der Betriebsprüfungsstelle zu organisieren und die Prüferinnen und Prüfer in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Im Rahmen dieser verantwortungsvollen Tätigkeit helfen Sie mit, dass die Finanzierung des Gemeinwesens gewährleistet wird.    Mit den Arbeitsschwerpunkten: Assistenz für Prüferinnen und Prüfer sowie Sachgebietsleitungen  Ansprechperson für Steuerpflichtige, Steuerberatende sowie für Arbeitsbereiche aus anderen Finanzämtern und Behörden Erledigung koordinierender und organisatorischer Aufgaben z.B. Sichtung und Weiterleitung der Eingangspost (auch elektronisch) Pflege von Grund-/Betriebsdaten und Konzernverzeichnissen Erfassung und Überwachung von Rechtsbehelfen; Fristenüberwachung Ausführung allgemeiner Verwaltungsaufgaben wie z.B. der Versand von Prüfungsanordnungen und Betriebsprüfungsberichten sowie das Anlegen und Archivieren von Prüfungsakten sonstige Aufgaben nach Zuweisung können Sie im Innendienst der Betriebsprüfungsstelle als Mitarbeiter (m/w/d) in einem interessanten Aufgabengebiet tätig werden. Nach abgeschlossener Einarbeitung ist auch tageweise Homeoffice möglich.   Anforderungsprofil An den Bewerberkreis werden folgende Anforderungen gestellt: abgeschlossene kaufmännische Ausbildung: Kaufleute für Büromanagement  Großhandelskaufleute Industriekaufleute kaufmännische Assistenten/ Wirtschaftsassistenten (m/w/d) Verwaltungsfachangestellte Reiseverkehrskaufleute einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) in dem erlernten Beruf Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbstständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise fachliche Veränderungsbereitschaft Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit und gute Teamfähigkeit schnelle Auffassungsgabe Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgern und Kollegen (m/w/d) sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)  Bereitschaft sich Kenntnisse der automatisierten Verfahrensabläufe und fachspezifischen Anwendungen zu erarbeiten gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift   Wir bieten Ihnen unter anderem einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch beispielsweise gleitende Arbeitszeit eine eigenverantwortliche Tätigkeit in einem interessanten und abwechslungsreichen Aufgabengebiet und kollegialem Arbeitsumfeld    Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Stellenanteil beträgt 70 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 27 Stunden und 53 Minuten.   Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.  Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. In Nordrhein-Westfalen leben Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch in der Finanzverwaltung widerspiegelt und ermutigen deshalb Personen mit Migrationshintergrund, sich bei uns zu bewerben.  Sind Sie interessiert?   Sämtliche Bewerbungsunterlagen übermitteln Sie bitte elektronisch bis zum 11.05.2025 ausschließlich online unter Nutzung folgendem Link: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534424   Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen bei: tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Kopien aller Arbeitszeugnisse Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen (freiwillig) Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen bei vorheriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst   Bewerbungen per Post oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.   Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Thürfelder unter der Telefonnummer 0214/ 89280 2094, Frau Wittke unter der Telefonnummer 0214/89280-2241 oder Herr Hemmerich unter der Telefonnummer 0214/89280-2300 gerne zur Verfügung.       Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren. Dem Finanzamt Leverkusen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Leverkusen Marie-Curie-Str. 2 51377 Leverkusen Tel.: 0214/89280-0 E-Mail: Service@FA-5230.fin-nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Leverkusen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Leverkusen c/o Finanzamt Leverkusen Marie-Curie-Str. 2 51377 Leverkusen E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA230@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Leverkusen (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Mitarbeiter/in Ressourcenverwaltung und Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten (m/w/d) EG 9b TV-L NRW in Münster.
Land Nordrhein-Westfalen
Münster
Arbeit vor Ort

Externe Stellenausschreibung Nr. 6.3.4 MA 23 Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n  Mitarbeiter/in Ressourcenverwaltung und Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten (m/w/d)  EG 9b TV-L NRW in Münster.   Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtstaatlichen Polizeiarbeit. Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie unter folgendem Link: https://lafp.polizei.nrw/.   Wir sorgen für: einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld karrierebewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Als Landesoberbehörde bieten wir gute Entwicklungsmöglichkeiten eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch verschiedene Maßnahmen (z.B. flexible Arbeitszeiten, Telearbeit, Teilzeit, Notfalllaptop etc.) Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, hierzu zählt auch die kostenfreie Nutzung eines umfangreichen Sportangebots für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Fitnessraum, Schwimmbad, Mehrzwecksportanlage etc.) Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen!   Ihre neue Stelle ist dem Dezernat ZA 3 zugeordnet. Das Dezernat ZA 3 ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet. Die Zentralabteilung umfasst folgende Aufgabenbereiche: Dezernat ZA 1: ​Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, Vergabestelle, Schadenangelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, Behördliches Gesundheitsmanagement Dezernat ZA 2: Interne Personalangelegenheiten, interne Fortbildung Dezernat ZA 3: Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, IuK-Technik, Kfz-, Waffen- und Geräteangelegenheiten, Verpflegungswesen   Ihre neuen Aufgaben: Mitwirken an der Aufstellung des Haushaltsmittelbedarfs und Budgets Überwachung des Mittelabflusses für die Kostenstellen des Sachgebietes inklusive der fachlichen Genehmigung von Vorgängen des Sachgebietes in EPOS.NRW bis zu einer festgelegten Wertgrenze und stichprobenartige Prüfung des Rechnungslaufes Koordination von Beschaffungsvorgängen des Sachgebietes und Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen in EPOS.NRW; insbesondere die Beratung und Kontrolle bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und fertigen von komplexen Wirtschaftlichkeitsberechnungen Fachliche Planung der Aufgaben im Koordinationsbereich Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten Durchführen aller erforderlicher Maßnahmen im Geschäftsbereich (z.B. Abwicklung rechtlicher Verpflichtungen, Vertragsvorbereitung und -begleitung, Raumprogramm erstellen und entwickeln, Raumplanung, Überlassen von Unterkunftsräumen, Bürobelegung, Überwachung der Einhaltung der Raumstandards aus baulicher Sicht) Veranlassen und Kontrollieren von Bau- und Bauerhaltungsmaßnahmen einschließlich der Bauaktenführung Aufgabenerledigung im Rahmen der Mieterpflichten Fungieren als Ansprechpartner/in für den BLB NRW, die BImA sowie alle anderen internen und externen Kunden für Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten Unterstützung der Sachgebietsleitung im Rahmen der sich aus den originären Vorgesetztenpflichten des Arbeitsschutzes ergebenen Aufgaben Mitwirken in Arbeits- und Projektgruppen und Fertigung von Berichten, Stellungnahmen und Protokollen   Ihr Profil Was Sie mitbringen müssen (formale Voraussetzungen): Einen der folgenden Berufsabschlüsse: Verwaltungswirt/in (FH) Betriebswirt/in Verwaltung (FH) Betriebswirt/in Controlling (FH) Betriebswirt/in Wirtschaftsfachwirt/in Verwaltungsfachwirt/-in abgeschlossenes Studium (Bachelor/Master) im Bauingenieurwesen, Baumanagement Immobilienkaufmann/-frau staatlich geprüfte Techniker/-innen der Fachrichtung Bautechnik Verwaltungsfachangestellte/r Die formalen Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung erfüllt werden. Wünschenswert sind: Berufserfahrungen in den Grundlagen der Verwaltungsarbeit Berufserfahrungen im Bereich der Bau- und Liegenschaftsverwaltung Diese Stelle passt zu Ihnen, wenn Sie über folgende Kompetenzmerkmale verfügen: Auftreten / Repräsentation Fachwissen Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation Eigenständigkeit Kommunikationsfähigkeit Innovationsfähigkeit Teamfähigkeit Organisations- und Planungsfähigkeit Werteorientierung   Das ist uns wichtig: Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen: Personal/Selbstauskunftsbogen, Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Arbeitszeugnis, Nachweis über Berufsausbildung / Studium sowie die wünschenswerten Kriterien   Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 6.3.4 MA 23, Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bitte bis zum 13.05.2025 an: ZA2.1-personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de             oder per Post an Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Zentralabteilung, ZA2.1 Im Sundern 1 59379 Selm   Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den entsprechenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”. Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.   Auswahlentscheidung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich das LAFP NRW eine Vorauswahl der Bewerber/innen nach Aktenlage anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vorbehält. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren findet in Form eines strukturierten Interviews statt, welches voraussichtlich im Mai/Juni 2025 durchgeführt wird.   Sonstige Hinweise Bitte übersenden Sie die Unterlagen im pdf-Format. Alle aus dem Internet eingehenden E-Mails, die dem o. g. Format nicht entsprechen, (z. B. *.doc, *.xls, *.ppt, etc.) werden aus Sicherheitsgründen automatisch blockiert. Ihre Bereitschaft zur temporären Aufgabenwahrnehmung an anderen Dienstorten des LAFP NRW wird vorausgesetzt. Für die Übernahme der Stelle ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt.   Weitere Informationsmöglichkeiten Haben Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle? Dann steht Ihnen Herr Ubozynko unter der Rufnummer 0251 7795 – 6510 gern zur Verfügung. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Herr Distelkamp, TD ZA 2.1, Tel-Nr. 02592 / 68 - 6272.   Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!     DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI NRW – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)– Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung: Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter: LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail unter datenschutz.lafp@polizei.nrw.de Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate). Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht: Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO). Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wer bekommt meine Daten? Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie diese Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ohne Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) –f) DSGVO erfolgt können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt? Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen. Was habe ich bei der elektronischen Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu beachten? Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbieter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-Anbieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern. Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) –f) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.

Arbeit vor Ort
Mitarbeiterin / Mitarbeiter Seminarbüro (m/w/d) in Teilzeit (19,92 Stunden) EG 6 TV-L NRW in Brühl.
Land Nordrhein-Westfalen
Brühl
Arbeit vor Ort

Externe Stellenausschreibung Nr.6.3.6 MA 05a Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n „Mitarbeiter/in Seminarbüro“ (m/w/d) in Teilzeit (19,92 Stunden)  EG 6 TV-L NRW in Brühl.   Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtstaatlichen Polizeiarbeit. Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie unter folgendem Link: https://lafp.polizei.nrw/.   Wir sorgen für: einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld karrierebewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Als Landesoberbehörde bieten wir gute Entwicklungsmöglichkeiten eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Teilzeit, Notfalllaptop etc.) Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, hierzu zählt auch die kostenfreie Nutzung eines umfangreichen Sportangebots für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Fitnessraum, Schwimmbad, Mehrzwecksportanlage etc.) Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen!   Ihre neue Stelle ist dem Dezernat ZA 3 zugeordnet. Das Dezernat ZA 3 ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet. Die Zentralabteilung umfasst folgende Aufgabenbereiche: Dezernat ZA 1: ​Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, Vergabestelle, Schadenangelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, Behördliches Gesundheitsmanagement Dezernat ZA 2: Interne Personalangelegenheiten, interne Fortbildung Dezernat ZA 3: Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, IuK-Technik, Kfz-, Waffen- und Geräteangelegenheiten, Verpflegungswesen Das Dezernat ZA 3 ist in 8 Sachgebiete unterteilt, die in Selm (ZA 3.1 – ZA 3.3 und ZA 3.8) und den nachstehenden Bildungszentren (ZA 3.4 - Münster, ZA 3.5 - Neuss, ZA 3.6 - Brühl, ZA 3.7 - Schloß Holte-Stukenbrock) ihren Sitz haben. Das Dezentrale Liegenschafts- und Veranstaltungsmanagement (DLVM – ZA 3.6) unterstützt im Bildungszentrum Brühl die Durchführung der Aus- und Fortbildung durch Bereitstellung von Büro- und Seminarräumen, Trainings- und Sportstätten, Übungsgegenständen, Fahrzeugen und Verpflegung. Das DLVM ZA 3.6 verwaltet neben dem Bildungszentrum Brühl auch noch die Trainingszentren Linnich und Teveren.   Ihre neuen Aufgaben: Entgegennehmen, prüfen, ändern und verwalten von Teilnehmermeldungen (Online-Buchungsverfahren „elektronischer Fortbildungskalender“ (eFBK), Fortbildungserlass, sonst. LAFP-Verfügungen) Vergabe von Unterkunfts-, Veranstaltungs- und Besprechungsräumen, Sport- und Schießstätten, sonstigen Übungsstätten Serviceleistungen zur Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Fertigen von Teilnahmebescheinigungen, Namensschildern (eFBK), Veranstaltungsbegleitung) Schlüsselausgabe, -rücknahme und -verwaltung für Angehörige der Aus- und Fortbildungsdienststellen, Veranstaltungsteilnehmer, Referenten, Gäste usw. Überwachung und Koordinierung von Reinigungs- und Servicearbeiten, Ansprechpartner für die Gebäudereinigung Mitwirken bei der Verwaltung der Wäschekammer/ Unterkunftstextilien und der Dienstfahrräder Entgegennehmen und Bearbeiten von Störungen aller Art, Mitwirken im Beschwerdemanagement Mitwirken bei der Qualitätssicherung in allen Unterbringungs- und Veranstaltungsräumen sowie Übungs- und Trainingsstätten Steuern aller im Seminarbüro eingehenden Informationen (Briefpost, Email, Fax) sowie Umsetzen und Weiterleiten dieser Informationen Erteilen von Einfahrt- und Zugangsberechtigungen Informationen/Einweisung/Vergabe zu/von Parkraum sowie Mitwirken bei der Einhaltung der Haus- und Parkordnung Bereitstellen von Gegenständen zur Freizeitgestaltung (Sportgerät, Spiele, Fahrräder) Bereitstellen und Weitergabe von Informationen zu und Organisation von Freizeitangeboten für Seminarteilnehmer Entgegennahme und Herausgabe von Fundsachen   Ihr Profil Was Sie mitbringen müssen (formale Voraussetzungen): Abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden Berufe Hotelfachmann/-Frau Verwaltungsfachangestellte/r Kaufmann/-frau Büromanagement Veranstaltungskaufmann/-frau und Führerschein Klasse B oder vergleichbar   Wünschenswert wären: Mehrjährige Berufserfahrungen im Bereich der formalen Voraussetzungen, insbesondere im persönlichen Kundenkontakt speziell im Empfangs-/Rezeptionsbereich Englischgrundkenntnisse in Wort und Schrift Die wünschenswerten Kriterien sind, wenn möglich in Form von Zeugnissen/Zertifikaten oder anderen offiziellen Dokumenten nachzuweisen. Andernfalls könnten sie ggf. nicht anerkannt werden, sh. dazu auch Punkt Auswahlentscheidung.   Diese Stelle passt zu Ihnen, wenn Sie über folgende Kompetenzmerkmale verfügen: Auftreten / Repräsentation Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation Eigenständigkeit Fachgebundene Arbeitsmethoden Kommunikationsfähigkeit Teamfähigkeit Organisations- und Planungsfähigkeit Werteorientierung   Das ist uns wichtig: Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist in Teilzeit zu besetzen (19,92 Stunden). Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen: Personal/Selbstauskunftsbogen, Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Arbeitszeugnis, Nachweis über Berufsausbildung / Studium sowie die wünschenswerten Kriterien   Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 6.3.6 MA 05a, Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bitte bis zum 05.05.2025   an: ZA2.1-personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de oder per Post an Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Zentralabteilung, ZA2.1 Im Sundern 1 59379 Selm Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den entsprechenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”. Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.   Auswahlentscheidung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich das LAFP NRW eine Vorauswahl der Bewerber/innen nach Aktenlage anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vorbehält. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren findet in Form eines strukturierten Interviews statt, welches voraussichtlich im Mai/Juni 2025 durchgeführt wird.   Sonstige Hinweise: Bitte übersenden Sie die Unterlagen im pdf-Format. Alle aus dem Internet eingehenden E-Mails, die dem o. g. Format nicht entsprechen, (z. B. *.doc, *.xls, *.ppt, etc.) werden aus Sicherheitsgründen automatisch blockiert. Die Bereitschaft zur temporären Vertretung einer ähnlichen Stelle im Trainingszentrum Linnich vorausgesetzt. Diese Tätigkeit schließt notwendige Arbeiten im TZ Teveren ein. Dienstantritt und –ende ist jeweils im BZ Brühl. Erforderliche Dienstreisen sowie sonstige notwendige Beschaffungsfahrten erfolgen grundsätzlich mit Dienstkraftfahrzeug. Insofern ist der Besitz der FE-Klasse „B“ zwingende Voraussetzung. Die sichere Anwendung der Bürokommunikationssoftware „MS Office“ (Excel, Word, Outlook) wird erwartet. Die Servicezeiten des Seminarbüros liegen von Montag bis Freitag zwischen 06:30 Uhr – 16:00 Uhr. In Einzelfällen kann auch Dienst außerhalb dieser Zeiten erforderlich werden. Teilzeit ist grundsätzlich möglich, muss jedoch flexibel (grundsätzlich im wöchentlichen Wechsel vor- oder nachmittags) und unter Berücksichtigung interner Absprachen im gesamten Rahmen der Servicezeiten geleistet werden können. Für die Übernahme der Stelle ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt.   Weitere Informationsmöglichkeiten Haben Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle? Dann steht Ihnen Herr Sommer unter der Rufnummer 02592 / 68 - 3610 gern zur Verfügung. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Herr Distelkamp, TD ZA 2.1, Tel-Nr. 02592 / 68 - 6272.   Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!       DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI NRW – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)– Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung: Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter: LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail unter datenschutz.lafp@polizei.nrw.de Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate). Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht: Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO). Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wer bekommt meine Daten? Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie diese Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ohne Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) –f) DSGVO erfolgt können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt? Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen. Was habe ich bei der elektronischen Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu beachten? Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbieter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-Anbieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern. Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) –f) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.

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