1453 Jobs als Pflegefachkraft (m/w/d) in Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Bereich Hausmeisterdienst des Finanzamts Hilden
Land Nordrhein-Westfalen
Hilden
Arbeit vor Ort

Im Finanzamt Hilden ist eine unbefristete Stelle im Hausmeisterdienst (m/w/d) ab 01.03.2025 in Vollzeit zu besetzen. Tätigkeitsprofil Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: Durchführung kleinerer Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten in unterschiedlichen Gewerken Schließdienst  Prüfung und Überwachung von technischen Anlagen Sicherheitsüberprüfung von ortsveränderlichen Geräten Einweisung und Überwachung der Tätigkeiten von Fremdfirmen, Ansprechpartner für Fremdfirmen Überwachung der Einhaltung der Brandschutz- / Sicherheits- / Arbeitsschutzvorschriften Entgegennahme von Schadensmeldungen und Einleitung von Sofortmaßnahmen, Meldung von Schäden an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb, wenn Hausverwaltung nicht besetzt Sicherstellung von Ordnung und Sauberkeit im und außerhalb des Dienstgebäudes  Pflege der Außenanlagen inkl. Winterdienst (soweit nicht durch Fremdfirmen durchgeführt), Überwachung der Verkehrssicherungspflichten Pflege des Dienstwagens, laden und vorbereiten des Dienstwagens für den nächsten Einsatz Müll- und Altpapierentsorgung PC-gestützte Verwaltung des Möbel- und Ausstattungslagers, Durchführung einer Inventur Aufbau, Transport und Umbau von Möbeln etc. im Gebäude  logistische Unterstützung bei Veranstaltungen Annahme von (Waren-) Lieferungen Beflaggung (auch an Wochenenden und Feiertagen) Aussonderung von Prüfungsakten (zum Teil über 10 kg) Besorgungen für die Dienststelle sonstige Aufgaben nach Zuweisung bei Bedarf müssen auch Arbeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit übernommen werden   Anforderungsprofil Sie sollten die folgenden allgemeinen Anforderungen erfüllen: eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf (bevorzugt in den Bereichen Elektro, Sanitär und Heizung) oder Ausübung der Tätigkeit als Hausmeister mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf (bevorzugt in den Bereichen Elektro, Sanitär und Heizung) oder Ausübung der Tätigkeit als Hausmeister mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung Kommunikations- und Teamfähigkeit, freundliches und hilfsbereites Auftreten gegenüber Kolleg*innen und Besucher*innen Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und absolute Zuverlässigkeit Motivation und Lernbereitschaft Flexibilität, auch hinsichtlich der Arbeitszeit grundlegende Kenntnisse im Umgang mit MS-Office Produkten  Führerschein der Klasse B (Pkw bis 3,5 t) für Transport- und Botenfahrten Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift hinreichendes Seh- und Hörvermögen Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsbereichen   Weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenhändig ausgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise kurzzeitiges Heben und Tragen von Gegenständen und Akten zum Teil über 20 kg, Treppen und Leitersteigen in der Höhe, Arbeiten über Kopf, Knien, Bücken. Im Gebäude des Finanzamts Hilden befindet sich eine 4-Zimmer-Dienstwohnung (ca. 90 qm). Die Übernahme der Wohnung ist gewünscht jedoch nicht zwingend erforderlich.   Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Je nach Ausbildung ist die Tätigkeit bis zur Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewertet.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Darüber hinaus fördert die Finanzverwaltung des Landes NRW die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 03.01.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533960   Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen im pdf-Format bei: tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Zeugnisse und abgelegten Prüfungen/ Fortbildungen Arbeitszeugnisse Nachweis über eine ggf. vorliegende Schwerbehinderung (freiwillig) Kopie des Führerscheins   Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Frau Nikolaus (02103/917-2505) oder Frau Kahn (02103/917-2219) gerne zur Verfügung.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Hilden ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.  Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:  Finanzamt Hilden  Neustraße 60, 40721 Hilden  Tel.: 02103 – 917 – 0 E-Mail: Service@FA-5135.fin-nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Hilden erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:  Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Hilden  c/o Finanzamt Hilden  Neustraße 60, 40721 Hilden  E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA135@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.  Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.  Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Aachen-Stadt (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.  Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.  Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht,  sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.  Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.  Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.  Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO  Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO  Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO  Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO  Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO  Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de

Arbeit vor Ort
Mitarbeiter (w/m/d) im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) - Leitstellen-, Funk- und Telefontechnik, sowie polizeiliche KFZ-Sondertechnik -, Darstellungstechnik
Land Nordrhein-Westfalen
Aachen
Arbeit vor Ort

Im Sachgebiet Zentrale Aufgaben 31 (ZA 31) – IuK-Technik in der Direktion Zentrale Aufgaben besetzt das Polizeipräsidium Aachen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle unbefristet als   Mitarbeiter (w/m/d) im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) - Leitstellen-, Funk- und Telefontechnik, sowie polizeiliche KFZ-Sondertechnik -, Darstellungstechnik   Das Polizeipräsidium Aachen ist als Kreispolizeibehörde im Ressort des Innenministeriums NRW räumlich für die Städteregion Aachen mit den Städten Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen sowie die Gemeinden Simmerath und Roetgen zuständig. Charakteristisch für die Städteregion Aachen sind die gemeinsamen Grenzen zu den Niederlanden und Belgien. Diese Lage im sogenannten „Drei-Länder-Eck“ stellt die Polizei Aachen vor besondere Herausforderungen. Leiter des Polizeipräsidiums Aachen ist Herr Polizeipräsident (in Vertretung) Andreas Bollenbach. Die Behörde ist in die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr sowie Zentrale Aufgaben und den Leitungsstab gegliedert.   Entgelt/Eingruppierung: Die Eingruppierung richtet sich nach dem für das Land Nordrhein-Westfalen gültigen Tarifvertrag und seinen ergänzenden Regelungen (EG 9b, Teil II, der Entgeltordnung zum TV-L NRW).   Organisatorische Anbindung: Unterstellung: Leiter/in des Sachgebietes Zentrale Aufgaben 31 Wird vertreten durch: Mitarbeiter/innen des Sachgebietes Zentrale Aufgaben 31 aus dem Bereich Kommunikation   Formale Voraussetzungen: Ein abgeschlossenes (Fach)-Hochschulstudium im Bereich: Nachrichtentechnik Informationstechnik Elektrotechnik Kommunikationstechnik oder Techniker/in Elektrotechnik (Informations- / Kommunikations- / Systemtechnik) Elektrotechnikermeister/in eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich: Elektroanlagenmonteur Elektroniker/in für Geräte und Systeme Elektroniker/in für Informations- und Systemtechnik Industrieelektroniker/in für Geräte und Systeme IT-System-Elektroniker/in Informationselektroniker/in für Geräte, IT und Systeme Informationselektroniker/in für Telekommunikationstechnik mit einschlägiger mehrjähriger Berufserfahrung (grundlegende Kenntnisse): Netzwerktechnik (TCP/IP), Funktechnik, Fahrzeugtechnik inkl. BUS-Systeme (CAN), Microsoft Produkte oder Angehörige des öffentlichen Dienstes, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer erfolgreichen Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, sowie über eine mehrjährige Arbeitserfahrung und belastbare Kenntnisse in Informationstechnologien, Elektrotechnik oder Elektronik verfügen.   Ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, physische und psychische Belastbarkeit, selbständiges und strukturiertes Arbeiten, gutes Zeit- und Selbstmanagement sowie die Bereitschaft zur fachlichen mehrtägigen Weiterbildung und Diensten außerhalb der üblichen Zeiten aufgrund besonderer Einsatzlagen der Polizei oder speziellen Anforderungen, werden vorausgesetzt. Insbesondere bei zwingenden dienstlichen Notwendigkeiten oder besonderen Einsatzlagen der Polizei (BAO) wird die Bereitschaft zur Aufgabenwahrnehmung auch außerhalb der regulären Dienstzeit vorausgesetzt. Gute Deutschkenntnisse und sicherer Umgang in Schrift und der Amtssprache Deutsch sind Voraussetzung.   Wünschenswerte Voraussetzungen: Führerschein Klasse B oder Führerschein Klasse BE   Ihre neuen Aufgaben bei uns: Einrichtung, Konfiguration, Entstörung, Wartung, Pflege, Umrüstung und Reparatur der polizeilichen Telekommunikations- und funktechnischen Einrichtungen sowie der damit verbundenen Netzwerktechnik, inkl. Nutzerberatung Konfiguration, Installation und Fehlerbeseitigung der Leitstellen- / Wach und Visualisierungstechnik Konfiguration, Installation und Störungsbeseitigung der polizeilichen KFZ- und Sondertechnik mit Kenntnissen in der aktuellen Kfz-Elektronik (z.B. CAN-Bus etc.) Prüfung von elektrischen Schutzmaßnahmen Administration und Wartung polizeilicher Kommunikationsanlagen, Sonder- und Spezialtechnik Betreuung von polizeieigenen Überfall- und Einbruchmeldeanlagen und Zutrittskontrollsystemen Betreuung von mobilen und stationären Video- und Multimediasystemen Betreuung, Wartung und betriebsbereite Verlagerung von stationären und mobilen Systemen zur öffentlich genehmigten polizeilichen Beobachtung Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur IT-Sicherheit Dienst und Rufbereitschaft zur selbständigen Behebung von technischen Mängeln an Kommunikationstechnik (im Rahmen wechselnder Rufbereitschaft innerhalb des Teams) Erweiterung, Pflege und Reparatur des Telekommunikationsnetzes (Telefonie und Leitstellentechnik) Erweiterung, Pflege und Reparatur der digitalen polizeilichen Funk- und Fahrzeugtechnik Erweiterung, Pflege und Reparatur der darstellungstechnischen Anlagen der Polizei Aachen, Projektionsmedien, Beamer, Großbildanzeigegeräte, mit der dazugehörigen Hintergrund-, Vernetzungs- und Steuerungstechnik   Darüber hinaus bringen Sie folgende Kompetenzen mit: Analytische Fähigkeit Fähigkeit zum Strategischen Denken Physische und Psychische Belastbarkeit Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit Fachwissen Organisations- und Planungsfähigkeit   Wir freuen uns über: Kommunikatives, sicheres, freundliches und offenes Auftreten Ausgeprägtes Servicedenken ggü. internen und externen Nutzern Sicherer und präziser Ausdruck in Wort und Schrift   Wir bieten Ihnen: unbefristeten Arbeitsvertrag 30 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr bei einer 5 Tage Woche eine tarifgerechte Bezahlung und Jahressonderzahlung eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte vermögenswirksame Leistung einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld flexible Arbeitszeiten behördliches Gesundheitsmanagement ein vergünstigtes AVV-Job-Ticket gute ÖPNV Anbindung   Allgemeine Informationen: Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden und 50 Minuten. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung. Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.   Ansprechpartner: Fragen zum Aufgabenbereich: Herr RAR Vinken, Leiter Sachgebiet Zentrale Aufgaben 31, Telefon 0241/9577 - 63100 Fragen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens: Frau RBe Simons, Sachgebiet Zentrale Aufgaben 24 Personal, Telefon 0241/9577 - 62411   Bewerbungsfrist und Adressat: Bitte bewerben Sie sich über das Jobportal der Polizei NRW (https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&id=423) bis zum 27.12.2024.   Es wird darauf hingewiesen, dass der Eingang bei dem Polizeipräsidium Aachen zur Einhaltung der Frist maßgeblich ist. Auf eine Bewerbung in Papierform sollte verzichtet werden, da die Unterlagen nicht zurückgesandt und im Anschluss an das Verfahren ebenfalls vernichtet werden. Beachten Sie bitte die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Polizeipräsidium Aachen im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens. Mit dem Zusenden Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens von drei Monaten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Außerdem weisen wir darauf hin, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.   Bewerbungsunterlagen: Vollständige Bewerbungsunterlagen bestehend aus: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf/beruflicher Werdegang Schul- und Berufsabschlüsse sowie Prüfungsurkunden Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium Arbeitszeugnisse Fortbildungsnachweise etc. Führerscheinkopie   Unvollständige Bewerbungen können für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Angehörige des öffentlichen Dienstes werden gebeten, ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte beizufügen.   Wichtig zu wissen: Zum Auswahlverfahren werden diejenigen Bewerber zugelassen, die die formalen Voraussetzungen zum Ablauf der Bewerbungsfrist erfüllen. Wir begrüßen Bewerbungen von Personen unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne von § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.

Arbeit vor Ort

Direkt in Deinen Posteingang

Sobald ein neuer Job eingestellt wird, schicken wir Dir eine Mail.

Es gelten die Nutzungsbedingungen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Suchagenten-Benachrichtigung
Regierungsbeschäftigte / Regierungsbeschäftigter (w/m/d) im Fahrdienst
Land Nordrhein-Westfalen
Wuppertal
Arbeit vor Ort

Beim Polizeipräsidium Wuppertal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine bis zum 31.12.2025 befristete Vollzeitstelle zu besetzen: „Regierungsbeschäftigte / Regierungsbeschäftigterim Fahrdienst (m/w/d)“   Eingruppierung je nach Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in der EG 4 / Pauschalgruppe der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L. Die Zuordnung zu den Pauschalen I bis IV hängt von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ab. Dies entspricht je nach Pauschalgruppe einem Bruttoentgelt im Monat von 3.298,08 Euro bis 4.556,92 Euro. Das Polizeipräsidium Wuppertal ist mit ca. 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuständig für das Bergische Städtedreieck Wuppertal, Remscheid und Solingen. An der Spitze der Behörde steht der Polizeipräsident mit seinen Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgaben sowie dem Leitungsstab und der Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit. Die wahrzunehmende Stelle ist angesiedelt in der Direktion Zentrale Aufgaben, ZA 3, ZA 3.2.   Werden Sie Teil unseres Teams! Tragen Sie durch Ihre Arbeit zu einer besseren und effizienteren Dienstverrichtung der Polizei bei und unterstützen Sie unsere Einsatzkräfte bei besonderen Einsatzlagen. Das Land NRW braucht Sie!   Aufgabengebiet: Die zu besetzende Stelle beinhaltet schwerpunktmäßig folgende Aufgaben: Transport der Behördenpost sowie Transport von Akten, Asservaten und anderen Gegenständen Kurierfahrten zu verschiedenen Institutionen im Land NRW sowie im Bundesgebiet Be- u. Entladen sowie Zustellen der transportierten Sachen Teilnahme an polizeilichen Einsätzen Transport von in Gewahrsam genommenen Personen Verbringen und Abholen von Einsatzfahrzeugen   Weitere Aufgaben sind u.a.: Beförderung der Behördenleitung Beförderung von Führungskräften zu Außenterminen Wagenpflege Nach dem TV-L über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer variiert die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 42,5 Std. (Pauschale I) bis 61,25 Std. (Pauschale IV). Die Arbeitszeit umfasst Lenkzeiten, Vor- und Abschlussarbeiten, Wagenpflege, Wartezeiten, Wartungsarbeiten und sonstige Arbeiten.   Folgende Voraussetzungen müssen Sie mitbringen: Abgeschlossene Ausbildung als Kraftfahrzeugmechaniker/in oder Abgeschlossene Ausbildung als Kraftfahrzeugmechatroniker/in oder Abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer/in und Führerscheinklasse B              Wünschenswert sind weiterhin: Technische Grund- und Vorkenntnisse im Umgang mit Kraftfahrzeugen Langjährige Erfahrung als Fahrerin oder Fahrer (insb. auch in der Beförderung von Personen in verantwortlicher Position) Führerscheinklasse C, CE, D oder die Bereitschaft diesen zu erwerben   Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale Teamfähigkeit Zuverlässigkeit Auftreten / Repräsentation Flexibilität im Handeln Eigenständigkeit Organisation- und Planungsfähigkeit Neutralität Ihre Bereitschaft zur fortlaufenden und intensiven Fortbildung sowie die zeitliche Flexibilität in Einsatz- und Alarmierungsfällen bei möglicher Mehrarbeit wird erwartet. Die Stelle erfordert die Ausübung mittelschwerer bis schwerer körperlicher Tätigkeiten (z.B. Knien, Bücken, Heben und Tragen von Lasten bis etwa 30 Kg, langes Sitzen), eine generelle gute körperliche Belastbarkeit und ein ausreichendes Sehvermögen. Ggf. benötigte Hilfsmittel werden - sofern die Tätigkeit das ermöglicht - zur Verfügung gestellt.   Darüber hinaus bieten wir Ihnen: tarifgerechte Bezahlung 30 Tage Jahresurlaub Jahressonderzahlung Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente flexible Arbeitszeitmodelle Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements gute ÖPNV-Anbindung Eltern-Kind-Büro   Bewerberkreis Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne von § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.   Weitere Auskünfte erteilen bei Fragen zur Stellenausschreibung: Frau Schreiber, Tel: 0202 284 4622 Frau Schulte, Tel: 0202 284 4621 Frau Körner, Tel. 0202 284 4620 und zum Arbeitsplatz: Herr RAR Modlich, Tel. 0202 284 5200   Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen unter Angabe des Stichwortes „Fahrdienst“ auf dem Postweg bis zum 15.01.2025 (Posteingang) an das Polizeipräsidium Wuppertal, Sachgebiet ZA 2.1, Friedrich-Engels-Allee 228, 42285 Wuppertal oder per E-Mail (mit Anlagen im pdf-Format in einer einzigen Datei) an das Funktionspostfach ZA21Tarif.W@polizei.nrw.de. Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben Ihren frühesten Eintrittstermin an. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Bitte verwenden Sie daher auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.   Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich Anfang Februar 2025 stattfinden.   Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!       Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Im Zusammenhang mit der Bewerbung bei der Polizei NRW werden bei Ihnen personenbezogenen Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise: Angaben zum Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist: Polizeipräsidium Wuppertal Friedrich-Engels-Allee 228 42285 Wuppertal Telefon: 0202/284-0 / Telefax: 0211/284-8448 E-Mail: poststelle.wuppertal@polizei.nrw.de E-Government: poststelle@polizei-wuppertal-nrw.de-mail.de poststelle@polizei-wuppertal.sec.nrw.de Internet: https.//wuppertal.polizei.nrw Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen entfällt Angaben zum Datenschutzbeauftragten Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen lauten: Behördlicher Datenschutzbeauftragter des PP Wuppertal Friedrich-Engels-Allee 228 42285 Wuppertal Telefon: 0202/284-2009 / Telefax: 0211/284-8448 E-Mail: datenschutz.wuppertal@polizei.nrw.de  Angaben zu der Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW): Kavalleriestr. 2-4 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/38424-0 / Telefax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung bei der Polizei NRW erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).  Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist) Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an das Bundesamt für Justiz für Anfragen beim Bundeszentralregister (BZR) und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister (VStR) sowie an Polizei- und Verfassungsschutzbehörden. Ihre Einwilligung für die Übermittlung und Überprüfung Ihrer Daten ist gemäß der Vorschrift des Art. 88 DSGVO i.V.m. § 18 (4) Datenschutzgesetz NRW nicht erforderlich. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation entfällt, da nicht beabsichtigt Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Bei Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses werden die Daten zu Ihrer Person in die Personaldatenbank übernommen, im Ablehnungsfall oder bei Vorliegen anderer Gründe, die einem Beschäftigungsverhältnis entgegenstehen sollten, werden die Daten zu Ihrer Person gelöscht. Rechte der Betroffenen Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)  Widerrufsrecht bei Einwilligung entfällt Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Bogens. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereit stellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen.  

Arbeit vor Ort